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20.07.2010 | 10:20 | Brokkoli-Patent  

Brokkoli-Patent steht auf dem Prüfstand

München - Die Patentierbarkeit von Pflanzenzüchtungen steht seit Dienstag auf dem Prüfstand.

Brokkoli
(c) proplanta

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München verhandelt in einer auf zwei Tage angesetzten Anhörung zwei umstrittene Patente auf Brokkoli und Tomaten.

Ende des Jahres soll eine Entscheidung darüber fallen, ob sie zulässig sind oder verändert werden müssen. Vor dem EPA demonstrierten Hunderte gegen diese Biopatente. Sie fürchten Monopole der Nahrungsmittelkonzerne und Abhängigkeiten von Verbrauchern und Bauern.

Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) wandte sich entschieden gegen Patente auf Tiere und Pflanzen. «Eine Konzentration auf wenige profitable Pflanzensorten oder Tierrassen gefährdet die biologische Vielfalt», schrieb Aigner in einem Brief an das EPA. Sie meldete große Zweifel an, ob das patentierte Verfahren beim Brokkoli eine echte Innovation oder nur ein neues Arbeitsverfahren ist.

Die britische Firma Plant Bioscience hatte sich das Verfahren zur Zucht einer speziellen, angeblich besonders gesunden Brokkoli- Variante 2002 schützen lassen. Ein Jahr später legten zwei Firmen aus Frankreich und der Schweiz Beschwerde ein.

Das Patent EP 1069819 gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der Brokkolisorte, die besonders viele Glucosinolate enthält. Diese Stoffe sollen vorbeugend gegen Krebs wirken. Ganz ähnliche Probleme gibt es auch beim Patent EP 1211926: Das israelische Landwirtschaftsministerium meldete vor zehn Jahren das Patent auf ein Zuchtverfahren von Tomaten mit geringem Wassergehalt an. In diesem Fall legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein. Wegen der Ähnlichkeit des «Schrumpeltomatenpatents» zum Brokkolifall werden beide vor dem EPA gemeinsam verhandelt.

Grundsätzlich sind Patente auf Saatgut, Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Das EPA erlaubt jedoch Patente auf technische Züchtungsverfahren, die nicht «im Wesentlichen biologisch» sind. Bei dem Verfahren in München geht es deshalb vor allem darum, ob bei den Brokkoli- und Tomatenpatenten ein technisches oder ein biologisches Zuchtverfahren angewendet wird. (dpa)

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