Um wirklich alle Produkte prüfen zu können, wurde die Frist über 2010 hinaus bis ins Jahr 2014 verlängert. Das Europaparlament verabschiedete vergangene Woche eine Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie. Die CDU-Europaabgeordnete Christa Klaß, die das Dossier betreut, erklärte anlässlich der Abstimmung in Straßburg, Biozide müssten für Mensch und Umwelt unbedenklich sein. Daher brauche man eine sichere Bewertung der Produkte ohne Zeitdruck.
Das Risiko, wichtige Produkte zu verlieren, weil ihre Registrierung nicht abgeschlossen sei, dürfe nicht eingegangen werden. Die derzeit geltende Biozid-Richtlinie sehe vor, alle Produkte EU-weit bis 2010 zu überprüfen und die einzelstaatlichen Vorschriften durch europäische Regelungen zu ersetzen. Weil dieses Verfahren bis zum kommenden Jahr nicht abgeschlossen werden könne, bestehe die Gefahr, dass nicht überprüfte Produkte vom Markt genommen werden müssten. Europaparlament, Rat und
EU-Kommission hätten sich daher auf eine Fristverlängerung bis 2014 geeinigt.
Die Kommission habe angekündigt, noch vor der Sommerpause einen Vorschlag vorzulegen, um die derzeit geltende Biozid-Produkte-Richtlinie in eine direkt geltende Verordnung umzuwandeln, betonte Klaß. Damit werde die Zulassung von Bioziden europaweit vereinheitlicht. Auch der
Datenschutz solle optimiert werden. (AgE)