Sie kann den Landverkauf erst fortsetzen, nachdem sie ein Verfahren eingeführt hat, das hinreichend viele Flächen für den begünstigten Alteigentümererwerb zurückstellt." Dies forderten die Bündnisgrünen gestern in den Beratungen des Gesetzes in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages.
"Dieser Verkaufsstopp ist angesichts der Unsicherheit darüber, wie viele Flächen für den Alteigentümererwerb noch benötigt werden, unbedingt notwendig," sagte die Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, zur Begründung. "Ansonsten ist nicht sichergestellt, dass die BVVG noch über hinreichend viele Flächen verfügt, wenn die letzten Alteigentümer ihren Ausgleichsleistungsbescheid bekommen. Nach aktuellen Schätzungen könnte sich das bis in das Jahr 2024 hinziehen.
"Dieser lange Zeitraum bis zum Abschluss des Alteigentümererwerbs ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr bereits 20 Jahre seit der Wiedervereinigung vergangen sind, nicht akzeptabel. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist dringend geboten. Sollte die Bundesregierung unserem Vorschlag folgen und ein Verkaufsmoratorium für die BVVG verfügen, könnten die dadurch entlasteten MitarbeiterInnen der BVVG ggf. zur Unterstützung der Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen bei der Bearbeitung der Anträge auf Ausgleichsleistungsbescheid eingesetzt werden. So könnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und dieses Kapitel deutsch-deutscher Geschichte endlich beenden.
Nichts spräche aus meiner Sicht dann dagegen, die restlichen noch zu privatisierenden
Agrarflächen von der BVVG an die Länder zu übertragen. Sie sollten dann im Interesse einer gesunden Agrarstruktur damit umgehen." (PD)