"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tragen das Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz trotz Kritik im Detail im Grundsatz mit. Denn bei diesem Gesetz geht es um die Wiederherstellung legitimer Entschädigungsansprüche für eine Gruppe von Opfern des Stalinismus.
Es ist doch geradezu grotesk, dass gerade diejenigen Alteigentümer, die in Ostdeutschland einen Betrieb wieder aufgebaut haben und als Pächter BVVG-Flächen begünstigt erworben konnten, auch weiterhin vom begünstigtem Alteigentümererwerb ausgeschlossen sein sollen. Außerdem halten wir die Verschlechterung der Alteigentümer-Erwerbsansprüche in Folge der Erhöhung des Kaufpreises durch Anrechnung von 75 Prozent der im Ausgleichsleistungsbescheid ausgewiesenen Zinsen für nicht gerechtfertigt. Hier werden wir Änderungsanträge stellen.
Das Agieren von
SPD und Linken bei der Anhörung hat gezeigt, dass diese Parteien nach wie vor eine kritische Distanz zu den massiven Menschenrechtsverletzungen der
Bodenreform fehlt und dass sie den damals vollständig enteigneten und vertriebenen Alteigentümern bis heute feindselig gegenüber stehen.
Das ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Bürger- und Menschrechtspartei eine inakzeptable Haltung. Denn den Bodenreformopfern wurde nicht nur alles Eigentum genommen, sondern sie wurden innerhalb von Stunden mit nur einem Koffer in der Hand aus ihrer Heimat vertrieben. Viele von ihnen haben Vertreibung und Internierung nicht überlebt. Der Vorwand, es habe sich allesamt um Nazis und Kriegsverbrecher gehandelt, war vorgeschoben und traf nur für einen Teil der Enteigneten zu. Ein Prozess, der diese Schuld festgestellt hätte, fand nicht statt.
Die gesellschaftliche Aufarbeitung dieses Kapitels des Stalinismus steht noch aus. Noch heute glauben viele Menschen an die Argumente aus der Stalin-Ära für diese Enteignung und Vertreibung, die den berechtigten Traum von der gerechten Verteilung des Eigentums pervertierten. (PD)