Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
29.01.2023 | 00:12 | Energiekrise 

Bund entlastet Gas- und Wärmekunden mit 4,3 Milliarden Euro

Berlin - Der Bund hat Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Abschlägen für Gas und Wärme im Dezember mit 4,3 Milliarden Euro entlastet. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Samstag in Berlin mit.

Energiekrise
Bei der Dämpfung der Energie-Kosten bedient sich der Bund verschiedener Instrumente. Bei der Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden zieht die Regierung nun eine Zwischenbilanz. (c) fefufoto - fotolia.com
Mit der sogenannten Dezember-Soforthilfe entfielen die Abschläge für private Haushalte. Entlastet wurden auch kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Anspruch hatten auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

Laut Energie-Branchenverband BDEW profitieren rund 20 Millionen Haushalte von der Soforthilfe. Das Ziel war, den Energiepreisanstieg infolge des Stopps russischer Energielieferungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu dämpfen. Die Befreiung von den Abschlägen erfolgte automatisch. Bei Mieterinnen und Mietern sollte die Entlastung zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung ankommen.

Für die Entlastungen können die die Energieversorger noch bis Ende Februar Anträge auf Vorauszahlung stellen, so das Ministerium. 3.590 Anträge im Gesamtvolumen von 4,4 Milliarden Euro seien bisher eingegangen, 3212 seien inzwischen abgearbeitet. Geprüft werden sie laut Bundesregierung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Die Auszahlungen übernehmen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Hausbanken der Versorgungsunternehmen.

Weitere Entlastungen gibt es mit der Gas- und Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse. Die ab März geltenden Preisbremsen wirken rückwirkend auch für Januar und Februar. Seit 9. Januar können auch Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger Vorauszahlungen für Entlastungen beantragen, die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt wurden. Auszahlungen sind laut Ministerium ab 1. Februar geplant.
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Die drei E: Energie - Elefanten - Energie

 Sieben Braunkohle-Blöcke stehen vor endgültiger Stilllegung

 RWE rechnet mit Gewinnrückgang und macht Druck bei Kraftwerksstrategie

 EU-Länder stimmen für Austritt aus umstrittenem Energieabkommen

 Zubau von Pelletheizungen enttäuscht

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken