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31.10.2016 | 07:30 | GVO 

Bund-Länder-Kompromiss für Genpflanzen-Anbauverbot steht

Berlin - Nach langem Streit mit den Bundesländern will die Regierung neue Regeln für ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen am Mittwoch im Kabinett verabschieden.

Genpflanzen-Anbauverbot
(c) Remar - fotolia.com
Das Gesetz solle im Frühjahr 2017 in Kraft treten und garantiere Rechtssicherheit auch für künftige Anträge auf Anbauzulassungen auf EU-Ebene, heißt es in einem Papier des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In der EU ist der Anbau etwa von Genmais nicht grundsätzlich verboten, Staaten dürfen aber nationale Verbote erlassen.

Bund und Länder waren sich monatelang uneins darüber, wer für das nationale Verbot, das sogenannte Opt-out, zuständig sein soll. Der Gesetzentwurf von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) sieht vor, dass Anbauverbote grundsätzlich der Bund erlassen soll, wenn der Bundesrat zustimmt. Die «zwingenden Gründe», die dafür angeführt werden müssen, müssen aber auch die Länder liefern. Die Bundesländer können den Anbau auch selbst verbieten.

Die Opposition kritisiert unter anderem, die Möglichkeit eines nationalen Anbauverbots sei ein «Trostpflaster» dafür, dass Deutschland sich nicht für ein EU-weites Verbot einsetze. Zudem bemängeln Kritiker, dass es überhaupt regionaler Begründungen durch die Bundesländer bedarf, und fürchten «Schlupflöcher», über die die Verantwortung doch den Bundesländern zugeschanzt werden könnte. Der Handel mit in der EU zugelassenen Genpflanzen und die Forschung sind von dem Verbot nicht betroffen.
dpa
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