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26.07.2013 | 12:59 | Flutschäden 2013 

Bund und Länder bei Verteilung der Hochwasserhilfe einig

Berlin - Wenn Bund und Länder um Finanzen verhandeln, ist das meist mit monatelangem Streit verbunden. Nach dem schweren Hochwasser klappt die Hilfe für die Betroffenen allerdings - zwei Monate vor der Bundestagswahl - praktisch reibungslos.

Flutschäden 2013
(c) proplanta
Nach dem schweren Juni-Hochwasser erhalten betroffene Bürger auf Beschluss von Bund und Ländern bis zu 80 Prozent des Schadens aus dem Hilfsfonds erstattet. Versicherungsleistungen und andere Hilfen würden dabei angerechnet, teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin am Donnerstag mit. Die Verhandlungen über die Verteilung der acht Milliarden Euro seien damit abgeschlossen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Anfang der Woche erklärt, erste Zahlungen aus dem Hilfspaket sollten noch im August fließen. Auch die EU will sich beteiligen.

Das Hochwasser hatte in den vergangenen Wochen vor allem in Süd- und Ostdeutschland zahlreiche Häuser, Straßen und Bahntrassen unter Wasser gesetzt und dabei verheerende Schäden angerichtet.

Bei den Verhandlungen in Berlin einigte man sich auch auf einen Schlüssel, welches Land wieviel Geld bekommt. Das am stärksten betroffene Bundesland Sachsen-Anhalt erhält demnach aus der Hälfte der auf die Länder entfallenden Mittel 40,40 Prozent. Sachsen wird mit 28,78 Prozent beteiligt, Bayern mit 19,57 Prozent und Thüringen mit 6,76 Prozent. Brandenburg erhält 1,38 Prozent, Niedersachsen 1,14 Prozent und Baden-Württemberg 1,10 Prozent. Vier weitere Länder erhalten jeweils weniger als 0,5 Prozent. Die Verteilung der übrigen Mittel soll erst dann erfolgen, wenn die Schäden endgültig festgestellt sind.

Sachsen-Anhalts Regierungssprecher Matthias Schuppe sagte, voraussichtlich in der kommenden Woche würden in Sachsen-Anhalt die Einzelheiten der Hilfe veröffentlicht. Dann soll jeder Bürger, Unternehmer oder Landwirt im Land wissen, was genau er erwarten könne. Dabei geht es auch um Höchstgrenzen. Die genaue Ausgestaltung sei Aufgabe der Länder und könne je nach Bundesland variieren. Nach früheren Angaben des Magdeburger Finanzministeriums waren allein in Sachsen-Anhalt Hochwasserschäden von 2,7 Milliarden Euro entstanden.

«Die Menschen wissen, dass Bund und Länder an der Seite der Geschädigten stehen», sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer. «Wir haben heute den Weg frei gemacht, dass nach den bereits jetzt ausgezahlten Soforthilfen sehr schnell auch Hilfen für den Wiederaufbau von den Ländern an die Betroffenen geleistet werden können.» Die Rechtsverordnung solle nun zügig durch das Bundeskabinett und den Bundesrat beschlossen werden. Finanziert wird sie von Bund und den Ländern gemeinsam.

Deutschland kann zur Beseitigung der jüngsten Hochwasserschäden auch auf bis zu 360 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds der EU hoffen. Das erklärte EU-Regionalkommissar Johannes Hahn am Donnerstag in Brüssel. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die Hilfen zuvor förmlich beantragt und den Gesamtschaden auf rund acht Milliarden Euro beziffert. Die EU- Kommission will dies nun prüfen.

«Wir werden jede Anstrengung unternehmen, bereits dieses Jahr zu entscheiden und wenn möglich bereits dieses Jahr auszuzahlen», sagte Hahn. Der 2002 geschaffene EU-Fonds soll Staaten nach größeren Naturkatastrophen helfen. Das Geld ist für nicht versicherbare Schäden gedacht. Es kann zum Beispiel verwendet werden, um zerstörte Infrastruktur aufzubauen und Kosten für Notunterkünfte oder die Reinigung von Überschwemmungsgebieten zu begleichen. (dpa)
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