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06.04.2019 | 09:03 | Tiernutzpolitik 
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Bund will 15 Jahre Übergangsfrist für Umbau von Sauenställen

Berlin - Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge Schweinehaltern eine Übergangsfrist von 15 Jahren einräumen, um die Ställe für Sauen tiergerechter umzubauen.

Kastenstand
(c) proplanta
Eckdaten wolle das Bundeslandwirtschaftsministerium kommende Woche auf der Agrarministerkonferenz in Landau vorstellen, wie die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Samstag) unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf berichtet. Demnach sollen Sauen künftig nur noch wenige Tage im Jahr in sogenannten Kastenständen fixiert werden dürfen. Bislang schränkt ein Gestänge mehrere Monate im Jahr die Bewegungsfreiheit der Tiere stark ein, damit die Sau nicht versehentlich ihre Ferkel erdrücken kann.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2016 in letzter Instanz entschieden, dass Sauen im Kastenstand ihre Gliedmaßen ausstrecken können müssen, ohne an die danebenliegende Sau im Nachbarkastenstand zu stoßen. Ein Großteil der Ställe verstößt gegen diese Vorgaben. Nun sollen die Kastenstände nach den Vorstellungen des Agrarministeriums grundsätzlich 20 Zentimeter länger werden. Im sogenannten Abferkelbereich sollen die Sauen zudem so viel Platz bekommen, dass sie sich frei drehen können.

Dem Deutschen Tierschutzbund ist die anvisierte Übergangsfrist von 15 Jahren deutlich zu lang. Präsident Thomas Schröder sagte der Zeitung: «Ökonomie vor Tierschutz - das war, ist und bleibt offenbar die nationale Tiernutzpolitik der Bundesregierung.» Dagegen nannte der Geschäftsführer Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN), Torsten Staack, die Frist von 15 Jahren zu kurz. Die Ställe müssten umfassend umgebaut werden, argumentierte Staack. Er forderte zudem Finanzhilfen von der Bundesregierung.  
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 06.04.2019 20:21 Uhrzustimmen(19) widersprechen(15)
Tierschutz ist für die ISN ein Fremdwort. Sie prpagiert die Ausbeutung von Schweinen.
Die Übergangsfrist darf höchstens 10 Jahre betragen.
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