Ein erweiterter Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht die Einrichtung eines Anbauausschusses aus Experten und Vertretern von Bund und Ländern vor.
Die 20 Mitglieder sollen für jede Pflanze im Einzelfall gemeinsam entscheiden, welche zwingenden Gründe für ein Verbot sprechen und eine nationale oder regionale Umsetzung empfehlen.
Hintergrund ist, dass die EU-Staaten bald mehr Spielraum bekommen, den Anbau europaweit zugelassener
Genpflanzen auf ihrem Gebiet zu verbieten. Umstritten ist, ob Bund oder Länder die Verbote umsetzen sollen. Die meisten Länder dringen auf eine bundesweite Regelung, auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (
SPD) ist dafür.
Agrarminister Schmidt hält dagegen Verbote auf Länderebene für die rechtssicherste Methode. Über einen ersten
Gesetzentwurf aus dem Februar gab es deshalb in der schwarz-roten Koalition keine Einigung.
Der nachgebesserte Entwurf sieht nun vor, dass der Bund den Anbau in bestimmten Fällen auch direkt untersagen kann. «Ich erwarte aber von allen Beteiligten, dass sie sich nicht weiter ideologisch einbetonieren», sagte Schmidt der dpa. «Mein Ziel ist ein rechtssicheres Gesetz, dass den Gen-Anbau in Deutschland verhindert.»
Der neue Vorschlag, über den zunächst der «Tagesspiegel» (Freitag) berichtet hatte, befindet sich laut
Agrarministerium seit Donnerstag in der Ressortabstimmung. Ob er den Koalitionszwist löst, ist unklar. Eine Sprecherin des Umweltministeriums sagte am Freitag in Berlin, dass Hendricks einer deutschlandweiten Lösung weiter den Vorzug gebe und diese Position auch so darlegen werde.
Schmidt will die sogenannte Opt-out-Richtlinie der EU bis Herbst in nationales Recht umsetzen. Will ein Staat die auf europäischer Ebene eigentlich zugelassenen Genpflanzen nicht auf seinem Gebiet haben, muss er dafür in jedem Einzelfall zwingende Gründe vorweisen. Pauschale Anbauverbote oder -beschränkungen sind nicht möglich. (dpa)