«Es wird keine allgemeine
Impfpflicht geben, sondern wir müssen dafür werben, dass ich mich mit dieser Impfung selbst und vor allen Dingen auch andere schütze», sagte Lambrecht am Montag im ZDF-«Morgenmagazin». Ihre Absage gelte auch für eine Impfpflicht bei einzelnen Berufsgruppen.
«Ich glaube, wir sollten bei dem Verfahren bleiben, dass Geimpfte, Genesene und auch negativ Getestete Zugänge haben», sagte Lambrecht. «Wenn alle, die sich Impfen lassen können, das dann trotzdem nicht machen, dann muss man auch vielleicht darüber nachdenken, ob die Testmöglichkeiten dann eben auf deren Kosten gehen und nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit.»
Dass beispielsweise ein Gastronom Nicht-Geimpfte nicht bewirtet, lasse das Grundgesetz zu, sagte Lambrecht. «Wir haben heute schon die Vertragsfreiheit. Und die Vertragsfreiheit lässt beispielsweise einem Gastronom selbstverständlich offen, ob er die Bewirtung in seinem Restaurant auf Geimpfte beispielsweise beschränkt.»
Auf die Frage, ob eine Impfpflicht rechtlich möglich wäre, sagte die Justizministerin: «Ich vertrete da die Auffassung, dass das nicht möglich wäre. Das hat zum einen was damit zu tun, dass diese Impfung auch noch nicht so lange auf dem Markt ist. Und ich halte es auch nicht für geboten.»