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03.03.2021 | 16:11 | Fairer Handel 

Bundeskabinett beschließt umstrittenes Lieferkettengesetz

Berlin - Lebensgefährliche Rohstoff-Minen in Afrika, zwielichtige Arbeitsbedingungen für Näherinnen in Asien oder Kinderarbeit auf Baumwollplantagen in Indien: Große deutsche Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, für die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Zulieferern zu sorgen.

Lieferkettengesetz
Deutsche Unternehmen sollen Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Zulieferern im Blick behalten. Lange wurde um das entsprechende Gesetz gerungen, jetzt hat die Bundesregierung es auf den Weg gebracht. Die Wirtschaft fordert bereits Änderungen. (c) proplanta
Verbraucher sollen darauf vertrauen können, dass keine mit Kinder- oder Zwangsarbeit produzierten Produkte angeboten werden.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz, auf den sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach monatelangem Streit geeinigt hatten. Zu weiteren Beratungen geht das Gesetz nun in den Bundestag. Aus der Wirtschaft kommt Kritik, Verbände fordern bereits Nachbesserungen.

«Heute ist ein wichtiger Tag für Menschenrechte, im Kampf gegen Sklavenarbeit und Kinderarbeit», sagte Heil. Ausbeutung dürfte kein Geschäftsmodell sein. Es handele sich um das europaweit ambitionierteste Gesetz dieser Art. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen würden klar definiert. Eine Behörde werde mit einem «robusten Mandat» ausgestattet, um die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren, sagte Heil. Ab einer bestimmten Schwelle von Bußgeldern könne ein Unternehmen auch über drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Von 2023 an sollen Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich sein. Ab dem Jahr 2024 kommen alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten dazu. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.

Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt und der Betroffene zustimmt. Das ist neu: Bisher konnten Geschädigte selbst klagen, was aber in der Praxis an den Lebensumständen scheiterte. Heil betonte: «Das ist wichtig, denn die Betroffenen aus dem Kongo oder aus Bangladesch bekommen so eine faire Chance, ihre Rechte durchzusetzen.»

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) zeigten sich erfreut darüber, dass das Gesetz nicht nur deutsche Verbraucher schütze, sondern vor allem auch die Arbeitnehmer vor Ort. Das Gesetz sei ein guter Kompromiss und werde Wirkung erzielen, sagte Müller.

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden geht der Entwurf zu weit. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) befürchtet Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich. Rechte und Pflichten der Unternehmen müssten im Gesetz konkreter benannt werden. Außerdem seien die Sanktionen in vielen Fällen zu hoch.

Die Arbeitgeber kritisierten die Vorgaben als nicht handhabbar. «Unternehmen, die sichergehen wollen, nicht von den Sanktionen des Lieferkettengesetzes betroffen zu sein, bleibt daher nur der Rückzug aus Entwicklungsländern mit herausfordernder Menschenrechtslage», teilte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände mit. Damit schade das Gesetz denjenigen Menschen, denen geholfen werden soll.

Die Gewerkschaft IG Metall dagegen betonte, der Entwurf dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden. Insbesondere die Unionsfraktion sei in der Verantwortung zu verhindern, dass der Entwurf durch Lobbybemühungen zugunsten der Unternehmen aufgeweicht werde.

Die Umweltschutzorganisation WWF bemängelte, dass der Natur- und Umweltschutz nur eine Nebenrolle spiele. Es sei Potenzial verspielt worden, natürliche Ökosystem zu bewahren und den Verlust der Artenvielfalt zu bremsen.
dpa
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