«Wir sorgen für eine nachhaltigere Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen», sagte Agrarminister Christian Schmidt (CSU) nach dem Beschluss eines entsprechenden Gesetzentwurfs am Mittwoch im Bundeskabinett. Künftig sollen 30 Prozent der Direktzahlungen aus Brüssel für Landwirtschaftsbetriebe an Klima- und Naturschutzvorgaben geknüpft werden.
Zunächst fünf Prozent der Äcker sollen ab 2015 als «ökologische Vorrangflächen» besonders umweltschonend genutzt werden. Schmidt hob hervor, dass pauschale Flächenstilllegungen aber nicht sachgerecht seien. Der
Gesetzentwurf, der nun in das parlamentarische Verfahren kommt, sieht daneben auch eine Förderung für junge Landwirte vor. Die Regelungen müssen am 1. August in Kraft treten. (dpa)