Wie aus dem Organisationserlass des Bundeskanzleramts hervorgeht, behält das Agrarressort sowohl die Zuständigkeit für den Wald als auch für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz und die ländliche Entwicklung.
Lediglich die Zuständigkeiten für das Verbraucherinformationsgesetz, die allgemeine Produktsicherheit und die spezielle Produktsicherheit mit Ausnahme von Tabakerzeugnissen, verwandten Erzeugnissen sowie anderen Anbauprodukten werden dem
Bundesumweltministerium übertragen. Davon betroffen sind drei Referate in der Abteilung 2, die ganz oder teilweise auf das Umweltressort übergehen.
Der Verbraucherschutz im neu zugeschnittenen Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kommt damit weitgehend aus dem Justizressort und umfasst den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Abgeben muss das Umweltministerium hingegen den Klimaschutz, der dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz zugeordnet wird. Die internationale
Klimapolitik wird im Auswärtigen Amt angesiedelt.