Der Deutsche
Bauernverband (DBV) wertete die Novelle als ausdrückliches Bekenntnis von Parlament, Bundesregierung und Bundesländern zur zentralen
Absatzförderung der deutschen Landwirtschaft. Nun müsse es auf dieser Grundlage gelingen, die schwierige Finanzsituation der beiden Durchführungsgesellschaften des Absatzfonds, der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen
Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP), zu überwinden, betonte der DBV.
Der Absatzfonds soll laut Gesetz den Absatz und die Vermarktung deutscher landwirtschaftlicher Produkte durch Werbemaßnahmen unterstützen sowie für mehr Markttransparenz durch entsprechende Informationen sorgen. Dazu bedient sich der Fonds der
CMA und der ZMP. Finanziert wird der Absatzfonds durch Pflichtbeiträge, die der Bund über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft erhebt und an den Absatzfonds weiterleitet. Gegen diese Pflichtbeiträge haben einige Betriebe Rechtsmittel eingelegt. Dadurch stand die Finanzierung von CMA und
ZMP in Frage. Der
DBV appellierte jetzt an alle betroffenen Unternehmen der Agrarwirtschaft, mit dem Inkrafttreten des novellierten Absatzfondsgesetzes die Absatzförderung zu unterstützen.
Die jetzt bestätigte Novelle sieht insbesondere Veränderungen in der Struktur der Aufsichtsgremien des Absatzfonds und der CMA vor. Mit dem höheren Anteil der Beitragszahler im Verwaltungsrat des Absatzfonds werde nun auch der Aspekt der Gruppennützigkeit bei der Verwendung der Fondsmittel gestärkt, stellte der Bauernverband fest. Dies sollte nach seiner Ansicht Anlass sein, das gemeinsame Engagement von Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der zentralen Absatzförderung konsequent zum Vorteil aller auszubauen. DJG/jc/kko/11.5.2007
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May 11, 2007 10:09 ET (14:09 GMT)
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