Außerdem billigte die Länderkammer eine Anpassung des Ökolandbau- und des Ökokennzeichnungs-Gesetzes zur Anpassung an europarechtliche Vorgaben.
Umsetzung der Transparenzinitiative
Mit dem sogenannten Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG) legt der
Bundesrat die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der EU-Transparenzinitiative. Diese Initiative verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bekanntgabe der Empfängernamen und der Beihilfenhöhen. In einem ersten Schritt werden in Deutschland die Begünstigten von Mitteln für die Ländliche Entwicklung im Internet bekannt gegeben. Bis zum 30.04.2009 müssen dann auch die Namen und die Gemeinde der Landwirte in der Datenbank erscheinen, die Direktzahlungen erhalten. In Österreich ist die "Transparenz-Datenbank" bereits seit Juni online.
Kontrolldefizit abbauen
Mit der Novellierung des Ökolandbau- und des Ökokennzeichnungs-Gesetzes werden das Kontrollsystem und die Kennzeichnungsvorschriften entsprechend der geänderten EU-Biobasisverordnung überarbeitet, die ab dem 01.01.2009 gilt. Das bewährte System zugelassener privater Kontrollstellen bleibt jedoch erhalten. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2007 folgend, wird die Niederlassungspflicht für Kontrollstellen aus dem EU-Ausland gestrichen. In dieser Erfordernis hatte der EuGH eine unzulässige Diskriminierung erkannt. In einer Entschließung fordert der Bundesrat bessere Kontrollmöglichkeiten für importierte Bioprodukte. Die Regierung soll sich in Brüssel dafür einsetzen, das Kontrolldefizit abzubauen, damit eine zeitnahe und risikoorientierte Überprüfung des Warenflusses gewährleistet werden könne. (aiz)