So sollen etwa Rindertransporte in bestimmte Drittstaaten verboten werden, wenn zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt würden, heißt es in dem am Freitag von der
Länderkammer verabschiedeten Antrag von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern.
Tiere sollen beispielsweise vor Kälte- oder
Hitzestress, überlangen Transfers, Verletzungen und unnötigen Leiden geschützt werden - auch am Zielort. Lebendtransporte dürften dann maximal acht Stunden dauern - wie dies innerhalb Deutschlands bereits gilt. Außerdem müssten Außentemperaturen unter 5 Grad oder über 25 Grad Celsius verhindert werden, weil sie zu Tierleid führen.
Amtstierärzten fehlt nach Angaben der Länder oft der Zugang zu relevanten Informationen, um über die Transportgenehmigung oder deren Verweigerung rechtssicher zu entscheiden. Eine entsprechende Datenbank gibt es vom Bund bislang nicht.
Schon in der Vergangenheit war das Thema
Tiertransporte einige Male Gegenstand von Landesinitiativen. Im Juni 2019 hatte der
Bundesrat zuletzt eine Entschließung dazu gefasst.