Die bestehende Regelung sei „nicht mehr zeitgemäß, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht“, heißt es in der Begründung. Angesichts des demografischen Wandels, des weit fortgeschrittenen Strukturwandels in der Landwirtschaft und vielfach fehlenden Hofnachfolgern sei es „zunehmend weniger berechtigt und gerecht“, Landwirte beim Eintritt ins Rentenalter „zur Aufgabe des eigenen Hofes zu drängen“.
Darüber hinaus fordert der
Bundesrat eine Ausweitung der Abgabemöglichkeit unter Ehegatten auf Fälle einer teilweisen Erwerbsminderung. Sie schließen sich damit einer Forderung der Koalitionsfraktionen an, die die Regierung jedoch nicht in ihren
Gesetzentwurf aufgenommen hat.
Aller Voraussicht nach wird zumindest die Bundesratsforderung nach Abschaffung der Hofabgabeklausel ohne Folgen bleiben. Das „Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften“ bedarf nicht der Zustimmung der Länderkammer. (AgE)