Wichtig aus landwirtschaftlicher Sicht ist insbesondere die vom
Bundestag beschlossene Neugestaltung der Hofabgabeklausel, der die Länderkammer in ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr am kommenden Freitag ebenso zustimmen wird wie dem Bundeshaushalt 2016.
Grünes Licht geben wird der
Bundesrat ferner für die Änderungen beim Energieleitungsbau mit dem generellen Vorrang für Erdverkabelung bei Gleichstromtrassen, für die Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) mit dem Ziel, den KWK-Anteil an der Stromerzeugung zu erhöhen, für das Zweite Pflegestärkungsgesetz, das unter anderem die Bedingungen für die häusliche Pflege verbessert, sowie für eine Anpassung des Lebensmittelspezialitätengesetzes, mit der der Qualitätsbegriff „Bergerzeugnis“ auch in Deutschland eingeführt wird.
Auf der Tagesordnung steht darüber hinaus die Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, die eine Anpassung der weinrechtlichen Verordnungen an das ab Jahresbeginn 2016 geltende neue EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen vorsieht. Zudem wird der Bundesrat zwei Entschließungen fassen. Zum einen geht es darum, landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zu befreien. Zum anderen mahnen die Länder eine schnelle Anschlussregelung für die Förderung der Stromerzeugung aus Bioenergie im Rahmen des künftigen Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) an.