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19.05.2009 | 12:26 | Lebens- und Futtermittelgesetzbuch  

Bundesrat verzögert gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Futtermitteln

Berlin - Mit Unverständnis nimmt der Deutsche Bauernverband (DBV) den Beschluss des  Bundesrates vom 15.05.09 zur Kenntnis, wonach durch die Anrufung eines Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches verzögert wird.

Futtermittelgesetz
(c) proplanta
Der DBV hatte sich für  eine Wiederzulassung tierischer Fette in Futtermitteln für Nicht-Wiederkäuer eingesetzt, weil dies zum einen der Praxis in allen übrigen Ländern der EU entspricht und weil hiervon zum anderen nach einvernehmlicher Meinung der Wissenschaft keinerlei Risiken für den Verbraucherschutz ausgehen.

Der DBV hatte kritisiert, diese Angelegenheit mit Fragen der Verbraucherinformation in einem Gesetzgebungsverfahren zu verbinden, deren Evaluation diese Woche durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) gestartet wurde. Beim BMELV-Symposium zu Beginn dieser Woche war einhellige Meinung unter den Teilnehmern, dass unüberlegte Schnellschüsse in Zusammenhang mit der Verbraucherinformation nicht geboten sind. Wahlkampftaktischen Gesichtspunkten erteilt der DBV eine eindeutige Absage. Der Vermittlungsausschuss wird aufgefordert zügig zu entscheiden, damit das Gesetz vor der Sommerpause in Kraft tritt. (DBV) 
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