Der Bundesrat forderte am Freitag, dass die Verbraucher erkennen müssten, ob sie sich für ein gewachsenes Stück Fleisch entscheiden oder für ein Produkt, das aus mehreren kleinen Fleischstücken zusammengesetzt wurde. Auf der Verpackung soll deshalb die Aufschrift «Formfleisch - aus zusammengesetzten Fleischstücken» stehen. Den Verbraucherzentralen reicht das nicht.
Mehrere Hersteller sollen Teile von rohem Schinken mit Hilfe von Enzymen zusammensetzen, dies aber nicht kennzeichnen. Aigner und der Deutsche Bauernverband machen den Preiskampf im Einzelhandel dafür verantwortlich. «Klebefleisch» muss bei bestimmter Größe gekennzeichnet werden. Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) verlangt eine bessere Kennzeichnung und hält «Klebeschinken» für eine Verbrauchertäuschung. Dieses Fleisch ist allerdings nicht gesundheitsgefährdend.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert ein Reinheitsverbot. Bei Qualitätsprodukten wie Rohschinken reiche eine bessere Kennzeichnung nicht, sagte Verbandsvorstand Gerd Billen.
Aigner müsse für ein Verbot von Herstellungsverfahren sorgen, bei denen rohes Fleisch mit Enzymen verklebt wird. Bis zu einer EU-Regelung sei eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft nötig.
Der Vorsitzende der CSU im Europaparlament, Markus Ferber, machte sich ebenfalls für eine eindeutige Kennzeichnung von «Klebefleisch» stark. Das Europaparlament hatte die Zulassung des umstrittenen Enzyms Thrombin bei der Herstellung von Klebefleisch im Mai gestoppt.
Hintergundinformationen
Fleischproduzenten haben eine Methode gefunden, um kleine Fleischstückchen mit Enzymen zu einem größeren «zusammenzukleben». Das sieht dann so aus, als wäre es ein Stück, ist es aber nicht. «Klebefleisch» ist je nach Größe verboten. Das Europaparlament hatte die Zulassung des umstrittenen Enzyms Thrombin bei der Herstellung von Klebefleisch im Mai gestoppt. Das Lebensmittelbuch - eine Sammlung von Expertenempfehlungen - sieht vor, dass herausgelöste Muskelfleischstücke ohne besonderen Hinweis zu größeren Schinken zusammengefügt werden können. Wenn aber Produkte ganz oder teilweise aus kleineren Teilen hergestellt sind, müssen sie ausreichend gekennzeichnet werden: etwa als «Formfleisch-Schinken, aus Schinkenstücken zusammengefügt».