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10.04.2013 | 19:26 | Nationaler Aktionsplan 

Bundesregierung beschließt Pestizid-Programm

Berlin - Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Mittwoch ein neues Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beschlossen.

Anwendung Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union. Ziel ist es, Risiken für Mensch, Tier und Natur, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können, durch geeignete wirksame Maßnahmen zu reduzieren. 

Konkret soll das Maßnahmenpaket unter anderem dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 Prozent reduziert werden. Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln sollen bis 2021 in allen Produktgruppen auf unter ein Prozent reduziert werden, ganz gleich ob es sich um importierte Lebensmittel oder Lebensmittel aus heimischer Produktion handelt.

Gewässerschutz und der Schutz der Biologischen Vielfalt sind - soweit der Pflanzenschutz betroffen ist - ebenfalls zentrale Elemente des Maßnahmenpakets. Dazu gehört selbstverständlich auch ein konsequenter und nachhaltiger Bienenschutz.

Der neue Aktionsplan ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion aller beteiligten Kreise und eine Weiterentwicklung des bisherigen Aktionsplans aus dem Jahr 2008. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erwartet als Ergebnis eine noch ressourcenschonendere und effizientere Land- und Forstwirtschaft sowie einen ebenso gestalteten Gartenbau.

Dazu beitragen sollen insbesondere die Entwicklung und Einführung neuer Technologien und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes. Das Maßnahmenpaket berücksichtigt dabei gesundheitliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen.

Alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, Kommunen, Universitäten, Hochschulen, Verbände, Unternehmen und der Handel sind aufgerufen, gemeinsam an der Umsetzung und Verwirklichung mitzuwirken. Mit Blick auf eine bessere Produktion und eine weitere Verringerung von Risiken gilt es mehr denn je, Erkenntnisse der Wissenschaft aufzunehmen, den technischen und pflanzenzüchterischen Fortschritt zu nutzen, Innovationen zu fördern und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes und des Pflanzenschutzes im ökologischen Landbau weiterzuentwickeln.

Sowohl der integrierte Pflanzenschutz als auch der ökologische Landbau setzen konsequent auf Vorbeugung und nutzen bevorzugt nichtchemische Pflanzenschutzverfahren, wenn sie verfügbar und praktikabel sind.

Zum Schutz der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und abiotischen Schäden in der Landwirtschaft werden Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt. Pflanzenschutzmaßnahmen sind für die Produktion von hochwertigen und bezahlbaren pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln, nachwachsenden Rohstoffen und Energiepflanzen unverzichtbar. Dazu zählt neben vielfältigen nichtchemischen Maßnahmen auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Pflanzenschutzmittel gehören heute zu den am besten untersuchten chemischen Substanzen. Sie dürfen nur auf Grundlage strenger europäischer und nationaler Regelungen in Verkehr gebracht und angewandt werden. Oberstes Gebot ist, dass ihre Anwendung nicht zu Gefahren für Mensch und Tier oder zu unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt führen darf. Bei zuverlässiger Wirkung müssen verbleibende Risiken in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Dafür sind die verantwortungsvoll wahrzunehmende Sachkunde aller Beteiligten und eine unabhängige Beratung und Information von essenzieller Bedeutung. (bmelv)
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