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13.12.2012 | 20:19 | Aus dem Bundestag 

Bundesregierung verspricht Sorgfalt bei Agro-Gentechnik

Berlin - Die Auswirkungen der Agro-Gentechnik für Mensch, Umwelt und Wirtschaft sowie ihr Nutzen stehen immer wieder zur gesellschaftlichen Diskussion.

Agro-Gentechnik
(c) Eisenhans - fotolia.com
Das Ziel des im Bereich Umwelt-Biotechnologie ausgeschriebenen integrativen Gemeinschaftsprojektes „GRACE“ (GMO Risk Assessment and Communication of Evidence) ist es, die vorhandene wissenschaftliche Literatur zur Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln nach wissenschaftlichen Maßstäben zu bewerten.

Die Ergebnisse sollen allgemein über eine Datenbank zugänglich gemacht werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort „Darstellung der Agro-Gentechnik auf den Portalen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „biotechnikum.eu“ und „biosicherheit.de“ sowie Haltung der Bundesregierung zu möglichen Interessenkonflikten unter anderem im Zusammenhang mit dem EU-Projekt GRACE“ auf die Kleine Anfrage der Grünen. 
 
Das Projekt werde von der EU-Kommission mit fast sechs Millionen Euro gefördert. Insgesamt würden 17 Partner aus 13 Ländern daran teilnehmen. Im Rahmen von GRACE würden Studien in transparenter Weise und nach genau definierten wissenschaftlichen Qualitätskriterien ausgewertet. Ziel sei es, dass künftig alle Daten von Wissenschaftlern, den zuständigen Behörden für Sicherheitsbewertung und Risikomanagement, aber auch von interessierten Dritten aus einer Datenbank abgerufen werden können.
 
Experten des Julius Kühn-Instituts (JKI) würden das Projekt koordinieren. Das JKI sei eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es betreibe eigene Forschung und berate die Bundesregierung zu allen Fragen die Kulturpflanzen betreffen. Dazu gehörten auch Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz-, Gentechnik- und Chemikalienrecht, schreibt die Bundesregierung. 
 
Die Beteiligung an Forschungsvorhaben des 7. Forschungsrahmenprogramms unterliege strengen Vorgaben und sei per EU-Verordnung geregelt. Die Auswahl der Projekte erfolge ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien durch eine von der EU-Kommission berufene unabhängige Expertenkommission. Vor diesem Hintergrund halte die Bundesregierung Professor Dr. Joachim Schiemann für einen geeigneten Koordinator. 
 
Zudem macht die Bundesregierung noch einmal ganz grundsätzlich in ihrer Antwort deutlich, dass der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Ziel des deutschen und europäischen Gentechnikrechts sei. Durch die mit aller Sorgfalt durchgeführte Risikoprüfung im Zulassungsverfahren solle vermieden werden, dass gentechnisch veränderte Produkte in die Umwelt oder in die Lebensmittelkette gelangen, die eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt darstellen könnten.
 
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage besonderes Augenmerk auf die Sachlichkeit und Ausgewogenheit bei Projekten und der Arbeit von Institutionen angelegt. Gerade bei öffentlich finanzierten Projekten müsse sichergestellt werden, dass mögliche Interessenskonflikte oder andere Einflussmöglichkeiten von Lobbyorganisationen auf die Ausrichtung der Arbeit ausgeschlossen seien, hatten die Grünen gemahnt. (hib/ROL)
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