(c) proplanta Dies geht aus ihrer Antwort (16/3549) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Demnach sollte in der Gemeinschaft ein einheitliches, hohes Schutzniveau verankert werden. Die Harmonisierung der Vorschriften dürfe allerdings nicht zu neuen bürokratischen Hemmnissen führen, betont die Regierung.
Sie verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Risiken, die aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln resultieren können, in den vergangenen Jahren abgenommen hätten. Die sei vor allem darauf zurückzuführen, dass Pflanzenschutzmittel auf der Basis wissenschaftlicher Bewertungen zugelassen würden und die Zulassung mit klaren Vorgaben für die Anwendung verbunden sei, heißt es weiter.
Pflanzenschutzmittel dürfen nach Ansicht der Bundesregierung nur zum Verkauf freigegeben werden, wenn geprüft ist, dass diese bei sachgemäßer Anwendung ausreichend wirksam sind und sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie das Grundwasser auswirken. DJG/jc/mal/6.12.2006
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