Nach dem zuletzt innerhalb der Unionsfraktion erzielten Kompromiss sollen 2016 und 2017 jeweils bis zu 0,3 % der Weinanbaufläche in Deutschland für Neuanpflanzungen von Reben genutzt werden können. Zudem soll es eine Sonderregelung geben, die insbesondere kleinen Anbauregionen einen aus betriebswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Gründen notwendigen Mindestanteil an den Neupflanzungen bis zu 5 ha sichern soll. Vereinbart wurde schließlich ein einstufiges Verwaltungsverfahren zur Beantragung und Genehmigung von Neuanpflanzungen.
Beschließen wird der
Bundestag zudem das Gesetz zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes. Das Gesetz dient der Erweiterung von Kennzeichnungsvorschriften im nationalen Recht, die sich aus der entsprechenden EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der
Aquakultur ergeben.
Insbesondere werden neue Bestimmungen zur Verbraucherinformation über die Herkunft der Fischereiprodukte und die eingesetzten Fanggeräte eingefügt. Darüber hinaus wird eine Regelungslücke im Tiergesundheitsgesetz zur Bußgeldbewehrung bestimmter Verordnungsregelungen geschlossen. Sie betreffen die Verbote des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie der Ein- oder Ausfuhr von Tieren, Teilen von Tieren oder tierischen Erzeugnissen. (AgE)