Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz, das die Verteilung der Gelder ab 2015 regelt. Danach entfallen 30 Prozent der Direktzahlungen aus Brüssel auf Maßnahmen, mit denen die Landwirte den Klima- und Umweltschutz fördern. Zudem werden kleinere und mittlere Höfe künftig stärker gefördert als große Agrarbetriebe.
Insgesamt geht es um die Verteilung von jährlich 6,2 Milliarden Euro, die sich auf zwei Säulen verteilen. Etwa fünf Milliarden Euro gingen bislang direkt an die Landwirte, der Rest floss in verschiedene Förderprogramme, etwa für die ländliche Entwicklung.
Mit der jetzt beschlossene Reform werden 4,5 Prozent der Direktzahlungen in die Förderprogramme umgeleitet. Das sind knapp 230 Millionen Euro, mit denen unter anderem der ökologische Landbau und eine besonders artgerechte Tierhaltung unterstützt werden.
Zudem gibt es eine Umverteilung der EU-Gelder zugunsten von kleineren Betrieben. Für die ersten 30 Hektar Fläche gibt es einen Zuschlag von 50 Euro, für die nächsten 16 Hektar winken noch einmal 30 Euro mehr. Diese Regelung geht allerdings zulasten der großen Agrarbetriebe in den neuen Bundesländern. Die ostdeutschen Agrarminister tragen die im vergangenen Herbst gefundene Regelung aber trotzdem mit und sprechen von einem vertretbaren Kompromiss. (dpa)
Infoportal für Agrarförderungen