Mit der Einsetzung seiner Fachausschüsse hat der
Bundestag die Voraussetzung für die normale Gesetzesarbeit in der neuen Wahlperiode geschaffen. Die Linke soll den Vorsitz im wichtigen Haushaltsausschusses stellen.
Zunächst gibt es wieder 22 ständige Ausschüsse. Das beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin einstimmig. Im Februar soll ein mitberatender Internet-Ausschuss dazukommen. Die Linke scheiterte mit ihren Anträgen, Ausschüsse für die deutsche Einheit und kommunale Angelegenheiten einzusetzen.
Der Vorsitz von vier Ausschüssen soll nach einer Vereinbarung der Fraktionen an die Opposition gehen, wie es in Fraktionskreisen hieß. Den Zuschlag für den Haushaltsausschuss an die Linke gibt es, weil sie die größte Oppositionsfraktion stellt. Sie soll auch den Vorsitz des Petitionsausschusses bekommen.
Die Grünen sollen die Vorsitzenden der Ausschüsse für Recht und Verbraucher sowie für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellen. Wie die elf für die Union und sieben für die
SPD vorgesehenen Vorsitzenden verteilt werden, stehe noch nicht fest.
Die Ausschüsse für Recht/Verbraucher und Umwelt/Naturschutz/Bau/Reaktorsicherheit sollen entsprechend der Neustrukturierung der Bundesministerien neu gebildet werden. Das gilt auch für die entsprechenden Gremien für Wirtschaft und Energie und für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die Ausschüsse prägen den Charakter des Bundestags als Arbeitsparlament: Die Abgeordneten beraten hier auf ihren Fachgebieten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden. In den Ausschüssen findet damit die eigentliche Parlamentsarbeit statt. Sie beraten in der Regel nicht öffentlich. Außerdem gibt es öffentliche Fachanhörungen mit Verbänden und Experten.
Die weiteren Ausschüsse sind zuständig für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Auswärtiges, Inneres, Sport, Finanzen, Ernährung und Landwirtschaft, Arbeit und Soziales, Verteidigung, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Gesundheit, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Tourismus, für die Angelegenheiten der Europäischen Union und für Kultur und Medien. (dpa)