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28.06.2013 | 14:12 | Hochwasserhilfe 

Bundestag stimmt Fluthilfefonds und Nachtragsetat zu

Berlin - Der Bundestag hat den Hilfsfonds für die Flutopfer im Höhe von acht Milliarden Euro gebilligt. Das Aufbauhilfegesetz sowie der zugehörige Nachtragshaushalt für zusätzliche Schulden wurden am Freitag einstimmig vom Parlament beschlossen.

Fluthilfefonds
(c) proplanta
Am Freitag nächster Woche soll der Bundesrat endgültig grünes Licht geben. Nach dem parlamentarischen Schnellverfahren kann der Fonds dann starten.

Für den Fonds streckt der Bund die acht Milliarden Euro zunächst vor. Dafür legt er einen Nachtragsetat vor und erhöht damit die Neuverschuldung in diesem Jahr auf 25,1 Milliarden Euro. Schäden an den Bundesverkehrswegen trägt der Bund allein. Dadurch reduziert sich das mit den Ländern gemeinsam zu finanzierende Fondsvolumen auf 6,5 Milliarden Euro. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil von 3,25 Milliarden Euro abzuzahlen.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Finanzierung der Fluthilfen über neue Schulden. Wenn es eine Situation gebe, in der man kurzfristig die Schulden erhöhen müsse, dann in solchen Notsituationen. Nichts sei unklüger, als die Steuern zu erhöhen und so die Wirtschaft zu schwächen, sagte er. Ein Nachtragsetat für mehr Schulden falle einem Finanzminister nicht leicht, es sei aber die richtige Entscheidung.

Die SPD kritisiert die Finanzierung über neue Schulden. Sie verweist darauf, dass nach der Hochwasserkatastrophe 2002 die damalige rot-grüne Koalition die Fluthilfen gegenfinanziert habe. Im Haushaltsausschuss des Bundestages hatte sie zuvor den Nachtragsetat daher abgelehnt, im Plenum stimmte sie aber zu. (dpa)
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