Das sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp bei der Verhandlung am Donnerstag in Leipzig. (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16)
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss grundsätzlich klären, ob das Töten männlicher Küken mit dem
Tierschutzgesetz vereinbar ist.
Jährlich werden laut
Bundesagrarministerium rund 45 Millionen dieser Eintagesküken nach dem Schlüpfen getötet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Praxis 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien klagten dagegen und setzten sich in den Vorinstanzen durch.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied 2016, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien.