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06.12.2021 | 17:57 | Corona-Testpflicht 

Chaos bei Corona-Verordnung: Kretschmann offeriert immer neue Ausnahmen

Stuttgart - Nach dem Hin und Her bei den Ausnahmeregelungen von der Corona-Testpflicht steht die grün-schwarze Landesregierung im Kreuzfeuer der Kritik.

Corona-Verordnung Baden-Württemberg
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Das Dutzend ist voll: Es ist mittlerweile die 12. Sondersitzung des Landtags seit Beginn der Corona-Pandemie. Nach dem Chaos bei der jüngsten Corona-Verordnung ist Grün-Schwarz in der Defensive. (c) proplanta
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dürfte bei Regierungspressekonferenz und Sondersitzung des Landtags am Dienstag (15.00) einige Mühe haben, die nachträglichen Änderungen an der Corona-Verordnung zu rechtfertigen. Denn es hagelte nicht nur harte Kritik aus Opposition, Kommunen, Gastronomie und Handel über die unklaren Ansagen. Auch in der Koalition gab es wegen der ursprünglich geplanten Testpflicht Reibereien.

Ursprünglich wollte die Landesregierung wegen der sich zuspitzenden Krise eine harte 2G-plus-Regel einführen, wonach nur noch Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test etwa in Restaurants dürfen - nur Menschen mit einer Auffrischungsimpfung sollten ausgenommen werden. Doch dann machte das Land am Sonntag einen Rückzieher und nahm auch Geimpfte und Genesene von der Testpflicht aus. Allerdings müssen Genesene nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Und für Geimpfte gilt: Die zweite Impfung sollte weniger als ein halbes Jahr her sein.

Auf die nachträglichen Ausnahmen hatten insbesondere die CDU-Fraktion gedrungen, um die Gastronomie vor weiteren Auflagen zu bewahren. Es ist die zwölfte Sondersitzung des Parlaments seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020. In der Regel kommt der Landtag nach den Sitzungen von Bund und Ländern zur Corona-Krise zusammen, um über die dort beschlossenen Schutzmaßnahmen zu beraten. Auch dieses Mal wird Kretschmann zunächst in einer Regierungsinformation die neuen Regeln erläutern.

Die neue Verordnung sieht vor, dass wegen der sich zuspitzenden Corona-Krise Großveranstaltungen untersagt, die wenigen noch geöffneten Weihnachtsmärkte verboten und Clubs sowie Diskotheken geschlossen werden. Für den Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung.



dpa/lsw
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