Cogeca-Präsident Paolo Bruni betonte: „Genossenschaften sind die wichtigste Form von Erzeugerorganisationen in der EU. Die Notwendigkeit, sie zu fördern, ist in der aktuellen
Wirtschaftskrise ein noch wichtigeres Thema geworden. Wir begrüßen die Tatsache, dass die Rolle und die Zuständigkeiten von Erzeugergemeinschaften im Rahmen der Kommissionspläne zur zukünftigen EU-Qualitätspolitik zum ersten Mal anerkannt wurden. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Erzeugergemeinschaften eine aktive Rolle beim Umgang mit regionalen Produkten der EU spielen, die unter die Gesetzesregelung zu geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) und geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) fallen. Die Macht der Erzeugergemeinschaften muss gestärkt werden, so dass sie die produzierten Mengen besser verwalten und kontrollieren können, um Markstabilität und einen dynamischen Agrar-Lebensmittelsektor in der EU zu gewährleisten. Dies ist von besonders jetzt von Bedeutung, da die europäischen Landwirte und ihre Genossenschaften extremer Marktvolatilität gegenüberstehen, die auch Auswirkungen auf die Verbraucher hat. Für mehr Effizienz müssen die Verbraucher ebenfalls für diese Regelungen zur Förderung von EU-Qualitätsprodukten auf EU- und Nicht-EU-Märkten sensibilisiert werden.“
Copa-Präsident Padraig Walshe mahnte: „Angesichts der immensen Kaufkraft der Supermärkte erhalten die europäischen Landwirte keinen fairen Anteil am Handelspreis. Das EUWettbewerbsrecht muss daher angepasst werden, damit Erzeugerorganisationen wie z.B. Genossenschaften an Größe und Einfluss zunehmen können, und damit sichergestellt wird, dass Landwirte und ihre Genossenschaften einen faireren Anteil am Preis erhalten. Erzeuger und landwirtschaftliche Organisationen müssen überall in der EU auf gleicher Augenhöhe stehen. Bei der Auslegung durch die nationalen Behörden und Gerichte wurden tiefgreifende Unterschiede festgestellt, insbesondere bei der Definition des Konzepts des relevanten Marktes. Das EU-Wettbewerbsrecht muss daher harmonisierter im Landwirtschaftssektor angewandt werden.“
Er sagte weiter: „Die Wettbewerbsstellung der Landwirte in der EU wird zudem durch Importe untergraben, die nicht den hohen EU-Standards entsprechen. Die strengen Normen der EU in den Bereichen
Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Tierschutz müssen deshalb auch für Importe gelten. Bestehende Ausnahmeregelungen vom EU-Wettbewerbsrecht müssen voll ausgeschöpft werden, damit Landwirte fairer behandelt werden. Opfer missbräuchlicher Praktiken zögern oft, vor Gericht zu ziehen, da sie mögliche handelstechnische Vergeltungsaktionen wie den Verlust eines bedeutenden Kunden befürchten. Um dem vorzubeugen, müssen in den verschiedenen nationalen Gesetzgebungsverfahren gewisse rechtliche Schritte vorgesehen werden.“ (cdp)