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11.08.2021 | 16:13 | Corona-Maßnahmen 

Corona-Stufenplan adé: Neue Verordnung ab 25. August?

Hannover - Niedersachsen verabschiedet sich nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie von seinem Stufenplan.

Corona-Maßnahmen
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Bund und Länder haben sich auf ein weiteres Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt. Niedersachsen arbeitet nun an einer neuen Verordnung - und geht in einer Frage einen eigenen Weg. (c) proplanta
Die Landesregierung will die Corona-Verordnung bis zum 25. August «neu schreiben», wie der Chef der Staatskanzlei Jörg Mielke (SPD) am Mittwoch in Hannover ankündigte.

In die Verordnung soll ein neuer Bewertungsmaßstab aufgenommen werden, der die Häufigkeit der gemeldeten Infektionen (Inzidenz) auch mit anderen Parametern - etwa der Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern - in Relation setzt. Über eine geeignete Formel werde noch beraten.

Niedersachsen geht in dieser Frage einen eigenen Weg. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag hatte es keine gemeinsame Verständigung auf neue Parameter zur Lagebewertung gegeben.

Niedersachsen habe dies für geboten gehalten und das in einer Protokollnotiz zum Bund-Länder-Beschluss klar zum Ausdruck gebracht, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nach den Beratungen.

Weil zeigte sich enttäuscht darüber. Von Bund und Ländern habe er sich «insgesamt eine präzisere Vorbereitung in dieser Frage gewünscht». Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte nach der Ministerpräsidentenkonferenz, dass sie es zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der vielen sich verändernden Variablen für sehr schwierig halte, einen neuen Maßstab festzulegen. Es sei die «kniffligste Frage von allen» und «noch keine Glücksformel gefunden», betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). 

Im Bund-Länder-Beschluss spielt die Sieben-Tage-Inzidenz als Bewertungsmaßstab weiter eine Rolle, wenn auch eine viel geringere als bisher. So kann etwa die neue «3G-Regel», die besagt, dass eine Reihe von Lebensbereichen nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich ist, ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern ausgesetzt werden.

Staatskanzlei-Chef Mielke wies am Mittwoch darauf hin, dass sich die Abkehr vom Stufenplan aus dem Bund-Länder-Beschluss ergebe, den Niedersachsen nun umsetze. Der Beschluss stelle im Gegensatz zu früheren Beschlüssen grundsätzlich nicht mehr auf Inzidenzen oder andere Parameter ab, sondern gehe «von einer ganz anderen Philosophie aus.»

Mittlerweile sei die Hälfte der Menschen in Deutschland vollständig gegen das Coronavirus geimpft, stellte Mielke fest. Für sie könne man weitgehende Einschränkungen nicht mehr rechtfertigen. «Für deren Freiheiten und die Möglichkeiten, sich zu betätigen, spielen Inzidenzen und Stufen, die man daraus ableitet, überhaupt keine Rolle.»

Weil sagte nach den Beratungen, dass Niedersachsen alles, was in dem Beschluss stehe, mittrage. Vorgesehen ist darin etwa, dass es die vom Bund finanzierten kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober nicht mehr geben wird. Gratis sollen Antigen-Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, wie Schwangere und Unter-18-Jährige.

Außerdem soll für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote, wie auch heute schon in manchen Bereichen, grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt (3G-Regel). Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseur-Salons, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein.

«Ich halte die 3G-Regel grundsätzlich für richtig und sinnvoll», sagte Weil. «Der Schutzstandard wird damit in besonders gefährdeten Bereichen - also dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen - deutlich erhöht.»

Wer das kostenlose Impfangebot ablehne, könne durch einen Test weiterhin gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen, müsse dann allerdings ab dem 11. Oktober 2021 den Test selbst bezahlen. «Diesen Mehraufwand für Ungeimpfte halte ich ausdrücklich für vertretbar.»
dpa/lni
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