Zur Belieferung des Einzelhandels mit haltbaren
Lebensmitteln und Hygieneartikeln sei innerhalb des Bundeslandes vorerst keine Ausnahmegenehmigung für Lkw erforderlich, wie aus einem Erlass des NRW-Verkehrsministeriums hervorgeht.
Diese Regelung, die das sogenannte Trockensortiment im Handel betrifft, gelte ab sofort bis zum 30. Mai 2020. Um die jederzeitige Verfügbarkeit der vollen Breite des Warensortiments zu garantieren, seien effiziente Lieferketten nötig, hieß es zur
Gründung in einem Rundschreiben an die Behörden vom Donnerstag.
Damit greift die Lockerung erstmals an diesem Sonntag für Lkw, die solche Waren zu den Handelsunternehmen transportieren wollen, wie eine Sprecherin des Verkehrsministeriums erläuterte.