Ein Entwurf für die entsprechende Regelung sehe vor, dass die Begriffe «Schnitzel», «Bratwurst» und «Frikadelle» weiter «uneingeschränkt» für vegetarische oder vegane Alternativen genutzt werden dürften, die zum Beispiel aus Soja hergestellt werden, teilte der Verband am Dienstag mit.
Das Bundesernährungsministerium wollte die Passagen aus dem Entwurf nicht kommentieren, da der Abstimmungsprozess in einem sehr frühen Stadium sei.
Der Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hat die Verbändeanhörung dazu gestartet. Die Verbände haben nun sechs Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. Der Vebu hat auch seine Kritik schon formuliert: Demnach sollen Begriffe, die zum Beispiel bestimmte Fleischteilstücke oder Tiere beschreiben - «Filet», «Schinken», «Hühnchen» oder «Rind» -, nicht verwendet werden dürfen.
Spezielle Bezeichnungen wie «Salami» sollten nach Meinung der Kommission nur über Umwege wie «vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art» zulässig sein, schreibt der Verband. Till Strecker vom Vebu kritisierte das als Willkür: «Die Logik, die dem zugrunde liegt, ist nicht erkennbar.»
Zufrieden zeigte sich der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF): Der Entwurf gehe in die richtige Richtung. «Wie zu erwarten, wird es die verbraucherfreundliche Anlehnung an bestehende Bezeichnungen von
Fleischwaren auch weiterhin geben, wenn der Verbraucher dadurch nicht irregeführt wird», sagte Thomas
Vogelsang vom BVDF der Deutschen Presse-Agentur. Das Verbot von Bezeichnungen wie «vegetarisches Rindersteak» sei eine sinnvolle Klarstellung.
Die Debatte hatte Bundesernährungsminister
Christian Schmidt (CSU) im Dezember begonnen. «Diese Begriffe sind komplett irreführend und verunsichern die Verbraucher», antwortete er auf die Frage der «Bild»-Zeitung, warum ein «vegetarisches Schnitzel» oder eine «vegane Currywurst» so heißen dürfen. «Ich setze mich dafür ein, dass sie im Sinne einer klaren Verbraucherkennzeichnung verboten werden.»
Schmidt sei es wichtig, «klarzustellen, dass die Bezeichnungen von vegetarischen und veganen
Lebensmitteln klar und wahr sein müssen», sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag. Verwechslungen mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs oder die Anlehnung an hervorgehobene Qualitäten von Lebensmitteln tierischen Ursprungs wolle der Minister ausschließen.
Wie
Lebensmittel beschaffen sind und was drin stecken muss, steht im Deutschen Lebensmittelbuch. Darin ist zum Beispiel festgehalten, dass ein «Wiener Schnitzel» ein paniertes Kalbsschnitzel sein muss. Deshalb bieten Restaurants oft «Schnitzel Wiener Art» an - das kann dann auch Schwein sein.
Der temporäre Fachausschuss für «vegetarische und vegane Lebensmittel» der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission will noch in diesem Jahr einen Leitsatz veröffentlichen. Der Vebu argumentiert, dass eine Bezeichnung wie «Schnitzel» viele Informationen transportiert - etwa über Aussehen, Zubereitungsweise und herzhaften Geschmack.