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21.07.2010 | 09:25 | Biopatente 

Das «Brokkolipatent» und seine Gegner

München - Draußen werden Plakate mit «Kein Patent auf Leben» hochgehalten und Kuhglocken geläutet.

Brokkoli
(c) proplanta

Aktenvernichter zerschreddern Biopatente auf Gemüse und Obst. Hinter der gläsernen Fassade des Europäischen Patentamtes (EPA) in München hingegen wird im runden Sitzungssaal mit Patentnummern hantiert und es werden komplizierte Argumente vorgebracht. Bei der Anhörung vor der Großen Beschwerdekammer geht es seit Dienstag in letzter Instanz um zwei umstrittene Patente auf Züchtungsverfahren von Brokkoli und Tomaten.

Ende des Jahres soll das entscheidende Urteil darüber fallen, ob sie zulässig sind, oder ob sie verändert werden müssen. Die Biopatentgegner befürchten, dass mit den Schutzrechten auf Züchtungen durch die Hintertür auch Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen vergeben werden können und Monopole bei den Nahrungsmittelkonzernen entstehen.

Schon jetzt würden sich in den USA drei bis vier Hersteller den Saatgutmarkt für Mais und Soja teilen, sagte Greenpeace-Experte Christoph Then. In Indien hätten Patente auf Reis zur Folge, dass sich viele Bauern wegen der gestiegenen Saatgutpreise das Leben nehmen, erzählte Regisseurin Doris Dörrie. Sie war eine der Demonstranten vor dem EPA. «Der Brokkoli ist nur ein Vertreter für die allgemeine Entwicklung», sagte die 55-Jährige.´

Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) wendete sich entschieden gegen Patente auf Tiere und Pflanzen. «Eine Konzentration auf wenige, profitable Pflanzensorten oder Tierrassen gefährdet die biologische Vielfalt», schrieb sie in einem Brief an das EPA. Dies könne zu einer deutlichen Einschränkung des Wettbewerbs in der Züchtungs- und Landwirtschaft führen. Grundsätzlich sind Patente auf Saatgut, Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Das EPA erlaubt jedoch Patente auf technische Züchtungsverfahren, die nicht «im Wesentlichen biologisch» sind.

Bei dem Verfahren in München geht es deshalb vor allem darum, ob bei den Brokkoli- und Tomatenpatenten ein technisches oder ein biologisches Zuchtverfahren angewendet wird. Das «Brokkolipatent» schützt ein Auswahlverfahren zur Herstellung einer speziellen Brokkolivariante. Bei dem Auswahlverfahren werden die gewünschten Gene im Brokkoli-Erbgut ermittelt und mit sogenannten genetischen Markern gekennzeichnet. Anschließend werden die Pflanzen mit den Merkmalen anhand der Markergene ausgewählt und für die Zucht verwendet.

Das britische Unternehmen Plant Bioscience sicherte sich das Patent EP 1069819 vor acht Jahren. Es gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkolisorte, die besonders viele Glucosinolate enthält. Diese Senföle sollen vorbeugend gegen Krebs wirken. Ein Jahr später legten zwei Firmen aus Frankreich und der Schweiz Beschwerde ein. Auch das Verfahren zur Zucht einer Tomate mit geringem Wassergehalt, das gemeinsam mit dem Brokkolifall verhandelt wird, kombiniert technische und konventionelle Methoden. Das israelische Landwirtschaftsministerium hatte das Zuchtverfahren im Jahr 2000 zum Patent angemeldet. In diesem Fall legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein.

Wie die Verhandlung über Schrumpeltomate und Brokkoli ausgehen wird, ist völlig unklar. Greenpeace befürchtet, dass das EPA die Patente nicht widerruft. Damit würde die Abhängigkeit der Verbraucher und Bauern steigen, fürchtet Experte Then. (dpa)


Hintergrund:

Patente für biotechnologische Erfindungen

Grundsätzlich sind biotechnologische Erfindungen patentierbar. Dazu gehören Gene, Proteine, Viren oder auch Mikroorganismen. Ein europäisches Patent kann allerdings nicht für Pflanzensorten oder Tierrassen vergeben werden. Auch die klassische Züchtung, Kreuzung und Selektion, also «im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren», sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.

Patente können nur für Erfindungen erteilt werden, «die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind», wie es im Europäischen Patentabkommen heißt. Patente geben dem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, eine Erfindung ohne seine Zustimmung herzustellen oder etwa zu verkaufen. Dieses Recht gilt für 20 Jahre ab der Anmeldung für das Hoheitsgebiet des Staates, in dem es erteilt wurde.

Das Europäische Patentamt (EPA) prüft die Patentanmeldungen aus aller Welt. Insgesamt arbeiten mehr als 3.800 Prüfer am EPA, 260 von ihnen beschäftigen sich ausschließlich mit Biotechnologie- Anmeldungen. Bevor ein Patent erteilt werden kann, müssen es drei Experten überprüfen. Nach der Erteilung können Patente innerhalb von neun Monaten per Einspruch angefochten werden. Jedes Jahr wird diese Möglichkeit in fünf Prozent der Fälle wahrgenommen. Bei zwei von drei Fällen enden die Verfahren mit einer Änderung oder dem Widerruf des Patents.

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