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18.12.2011 | 09:32 | Dioxin-Krise 

DBV: Aktionsplan Futtermittelsicherheit vollständig umsetzen

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den von Bund und Ländern nach dem Dioxinfall in Futtermitteln entwickelten Aktionsplans umfassend unterstützt

Futtermittelsicherheit
Der Einsatz der Bundesregierung für europäische Regelungen zur Verbesserung der Futtermittelsicherheit sei besonders wichtig, dürfe aber nicht zu Verzögerungen bei der Umsetzung des nationalen Aktionsplan führen, erklärte der DBV hinsichtlich der Aufarbeitung des Dioxinfalls in Futtermitteln vor einem Jahr.

Verbindliche Vorgaben der EU für Zulassungsverfahren für Futterfetthersteller und Betriebe, die Fette mischen, seien für den DBV zwingend. Auch die Vorgabe für eine strikte Trennung der technischen und Lebensmittel erzeugenden Produktionsströme bei Fetten sei geboten, betonte der DBV. Eine Kennzeichnungspflicht auf dem Etikett als „für die Fütterung geeignet" sowie die Meldepflicht für private Labore sei auf EU-Ebene beschlossen und werde vom DBV ausdrücklich begrüßt. Die neuen europäischen Vorgaben würden aber insgesamt weniger stringent ausfallen und zudem nicht vor Mai 2012 rechtskräftig, merkt der DBV kritisch an.

In der Bilanz zum Stand der Umsetzung des nationalen Aktionsplans vermisst der DBV entscheidende Regelungen für eine umfassende verschuldensunabhängige Haftung der Futtermittelunternehmen gegenüber unverschuldet betroffenen Landwirten. Wenn im Verdachtsfall eine „Sperrung" für kontaminiertes Futter und die hiermit gefütterten Tiere erforderlich werde und sich der Verdachtsfall nicht bestätige, müssten hieraus entstehende wirtschaftliche Schäden mit einer entsprechenden verpflichtenden Deckungsvorsorge abgesichert werden.

Eine bessere Vernetzung im Krisenmanagement von Bund und Ländern sei über die Einrichtung einer ständigen „task force" voranzubringen. Darin einzubinden sind die Qualitätssicherungssysteme der gesamten Produktionskette.

Der DBV weist darauf hin, dass das QS-System die Anforderungen an die betrieblichen Eigenkontrollen erheblich angehoben hat. Restriktionen für Risikoprodukte der Fettschiene, risikoorientierte Monitoringpläne und Ausschlüsse beziehungsweise Freibeprobungen seien stufenübergreifend bereits im März und Juli 2011 im QS-System verpflichtend geworden. Auf dieser Basis müsse jetzt die Zusammenarbeit mit dem Bund und den Ländern vorangetrieben werden, betonte der DBV.

Der DBV forderte die Bundesregierung auf, Vorgaben zu einer Sicherheitsbewertung für Einzelfuttermittel rechtlich zu verankern. Die deutsche Positivliste sei eine gute Ausgangsbasis dafür, wenn sie mit den qualitätssichernden Maßnahmen der Wirtschaft noch enger verknüpft werde. Der EU-Katalog für Einzelfuttermittel enthalte keine Sicherheitsbewertungen und erfülle damit nicht die deutschen Standards, stellte der DBV fest. (dbv)
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