Bei der Diskussion um die Zukunft der gemeinsamen EU-Agrarpolitik nach 2013 dürfen Nebenerwerbslandwirte nicht von der Förderung ausgeschlossen werden. Dies forderte der Deutsche
Bauernverband (DBV). Auch Nebenerwerbslandwirte seien „aktive Landwirte“. Nach neuesten Vorstellungen der
EU-Kommission sollen künftig Landwirte, die einen bestimmten Prozentsatz ihres landwirtschaftlichen Einkommens am Gesamteinkommen unterschreiten, keine „aktiven Landwirte“ mehr sein und demzufolge keine Direktzahlungen mehr erhalten. Grundlage dazu sollen Einkommensteuerbescheide bei der Antragstellung sein. Aus Sicht des
DBV wäre dies eine Benachteiligung und ein Affront gegen alle Nebenerwerbslandwirte und gegen diejenigen, die sich neue Einkommensquellen zur Diversifizierung aufgebaut haben, sei es in der Direktvermarktung, in der Gastronomie oder beim Landurlaub. „Solche Überlegungen sind weltfremd und führen in die Irre“, erklärte der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses „Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen“, Präsident Werner Räpple.
Auf seiner jüngsten Tagung befasste sich der DBV-Fachausschuss „Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen“ auch mit dem Grundstücksverkehrsgesetz. Nach wie vor hat das Gesetz eine sinnvoll lenkende Funktion, eine sogenannte „Leitplankenfunktion“ für den landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt. Der Ausschuss bedauerte, dass bisher keine gerichtsfeste Definition von Nichtlandwirten vorliegt und als Folge der Förderalismusreform der Grundstücksverkehr zur Ländersache geworden ist. Gleichwohl werden mögliche Ansatzpunkte im besseren Vollzug des Grundstücksverkehrsgesetzes gesehen.
Nach den Ergebnissen der
Landwirtschaftszählung 2010 ist jeder 2. landwirtschaftliche Familienbetrieb in Deutschland heute ein Nebenerwerbsbetrieb. Daher hat die Nebenerwerbslandwirtschaft auch in dem aktuell laufenden Leitbildprozess der Landesbauernverbände und des DBV eine große Bedeutung. Räpple sieht in diesem Leitbildprozess in der Betonung der Bedeutung der großen Vielfalt der Erwerbsformen eine wichtige Kernbotschaft. „Die Nebenerwerbslandwirtschaft steht für bäuerliches Eigentum und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft. Sie ermöglicht und sichert Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft in den Dörfern. Die Nebenerwerbslandwirtschaft ist essentieller Bestandteil der deutschen Landwirtschaft und des ländlichen Raums“, betonte Räpple. (dbv)