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31.10.2008 | 07:05 | Saisonarbeitskräfte 

DBV begrüßt Neuregelung bei Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Berlin - Osteuropäische Saisonarbeitskräfte können 6 Monate beschäftigt werden.

DBV begrüßt Neuregelung bei Beschäftigung von Saisonarbeitskräften
Die mögliche Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften aus bestimmten osteuro­päischen Ländern steigt von vier auf sechs Monate. Deutscher Bauernverband (DBV), Ge­samtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, Bundesrat, viele Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie betroffene Betriebe und berufsständische Organisationen haben sich seit einiger Zeit für eine Ausweitung auf neun Monate eingesetzt.

Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Widerstand nun teilweise aufgegeben hat, ist zumindest der Weg für eine Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf sechs Monate frei. Die endgültige Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. DBV und Gesamtverband begrüßen die Ausweitung, wenngleich eine Verlängerung auf neun Monate für viele Betriebe vorteilhafter gewesen wäre.

DBV und Gesamtverband weisen darauf hin, dass das Grundproblem für die Sonderkulturbe­triebe in Deutschland jedoch bestehen bleiben wird. Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Saisonarbeitskräfte zu betriebswirtschaftlich vertretbaren Löhnen wird weiterhin nicht in dem Maße gegeben sein, wie die Betriebe es benötigen. Mittelfristig entscheidet die Rentabilität der Produktion über das Maß der Aufrechterhaltung des Sonderkulturanbaus in Deutschland, betonen die Verbände.

Da die Lohnkosten in vielen Betrieben den größten Kostenfaktor darstellen, sind diese neben der Verfügbarkeit der Saisonarbeitskräfte entscheidend. Daher fordern DBV und Gesamtverband weiterhin den Abschluss bilateraler Verträge mit osteuropäischen Staaten außerhalb der Europäischen Union und die Umsetzung der allgemeinen Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland. (DBV)
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