Danach soll ein zum Zeitpunkt der Beendigung der Abwicklung des Absatzfonds verbleibender Vermögensüberschuss auf das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen
Rentenbank übergehen. Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen.
Der ursprüngliche
Gesetzentwurf des Absatzfondsabwicklungsgesetzes enthält noch die Regelung, dass ein Vermögensüberschuss dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden soll.
Im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft sollten nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes verbleibene Restmittel im Sinne einer gruppennützigen Verwendung zum Beispiel für Markterschließungsmaßnahmen oder auch im Bereich von Forschung und Beratung zielgerichtet eingesetzt werden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank biete hierfür eine bewährte Struktur, so dass die Schaffung von mehr Bürokratie vermieden werden kann. (dbv)