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01.12.2011 | 10:54 | Wettbewerbsbeschränkungen 

DBV: Verschärftes Verbot zum Verkauf unter Einstandspreis hat sich bewährt

Berlin - Die nur noch bis zum Jahresende geltende Regelung des Verbotes des auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis muss endgültig entfristet werden.

Milchpreise
Dies forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das derzeit eine Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anstrebt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie plant, die verschärfte Verbotsregelung auslaufen zu lassen. Die Folge wäre, so der DBV, dass zukünftig wertvolle Lebensmittel wieder zeitweise unter Wert „verramscht" werden dürften. Aus Sicht des Ministeriums würden weder aus kartellbehördlicher oder gerichtlicher Praxis Gründe für ein weiteres Verbot des Verkaufes unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ersichtlich sein. Dem widerspricht der DBV entschieden

Die Landwirte messen der noch bestehenden Regelung eine hohe präventive Wirkung bei. Wie auch in anderen Bereichen bedarf es mitunter einer gesetzlichen Drohkulisse, um vernünftiges wirtschaftliches Verhalten herbeizuführen, stellt der DBV fest.

Der DBV betont, dass die Verbotsregelung für den gelegentlichen Verkauf unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel ist und dem teilweise ruinösen Preiskampf entgegenwirkt.

Nach Einschätzung des DBV muss der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen auch deshalb gebremst bleiben, um die hohe Qualität der Lebensmittel zu sichern und Druck von den Erzeugerpreisen zu nehmen. (dbv)
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