Beide Präsidenten sehen Umweltthemen, die Volatilität auf den Agrarmärkten, die Begrenzung von Risiken und die Fortentwicklung der Gemeinsamen
Agrarpolitik als verbandspolitische Zukunftsthemen, bei denen FNSEA und
DBV eng zusammenarbeiten wollen.
Der Finanzrahmen für die
GAP bis 2020 konnte nach übereinstimmender Einschätzung von Beulin und Rukwied zwar weitgehend gesichert werden. Die jüngste GAP-Reform werde jedoch den Landwirten viel abverlangen. Kritisiert wurden insbesondere der enorme bürokratische Aufwand.
FNSEA und DBV streben für die Fortentwicklung der GAP einfachere und vor allem einheitlichere Lösungen an; dabei müssen die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft und ihrer vielfältigen Leistungen berücksichtigt werden.
In der Milchpolitik beharrt die FNSEA darauf, dass bei Änderungen der Quotenregelung in deren letzten Jahr 2014/15, etwa in Form einer Aussetzung der Superabgabe oder einer Anpassung der Fettkorrektur, gleichzeitig über langfristige Kriseninstrumente gesprochen werden müsste. Einig sind sich DBV und FNSEA in der Ablehnung mengenmäßiger Markteingriffe und in der Forderung, dass der Übergang in die Zeit nach der Quote nicht zu einer Schwächung der Erzeugerposition führen dürfe. Auf Expertenebene werden die Gespräche fortgeführt.
Mit Blick auf die laufenden Handelsgespräche zwischen der EU und den USA sehen DBV und FNSEA durchaus Chancen für die europäischen Erzeuger in einem ausgewogenen Abkommen. Bei den europäischen Standards dürfe es jedoch keine Zugeständnisse geben. Ferner müssten bei sensiblen Produkten, insbesondere Fleisch und Zucker maßvolle Tarifquoten ausgehandelt werden.
Einen intensiven Austausch zwischen FNSEA und DBV gab es auch zu aktuellen Umweltthemen. Die nationale Umsetzung der Nitratrichtlinie ist sowohl in Deutschland als auch in Frankreich aktuell ein wichtiger Diskussionspunkt. Die
EU-Kommission verlangt von beiden Ländern eine Verschärfung der Regelungen zur Düngung. FNSEA und DBV befürchten, dass Verschärfungen negative Auswirkungen auf die Zukunft der Agrarproduktion und insbesondere auf kleine und mittlere bäuerliche Betriebe in beiden Ländern haben werden. Es wurde vereinbart, gemeinsam gegenüber der Europäischen Kommission für praxisgerechte Regelungen bei der Düngung einzutreten. (DBV/FNSEA)