Wie die Brüsseler Behörde am vergangenen Mittwoch (12.2.) mitteilte, wurde dazu der zweite Schritt im Rahmen des seit einigen Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens - eine mit Gründen versehene Stellungnahme - eingeleitet.
Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und entsprechenden Maßnahmen ausweisen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen.
Laut der
EU-Kommission ist die Frist für die Umsetzung solcher Maßnahmen für die betreffenden Gebiete in Deutschland in einigen Fällen bereits vor „mehr als zehn Jahren“ abgelaufen. Daher habe man der Bundesrepublik im Jahr 2015 ein Aufforderungsschreiben und 2019 nach langwierigen Gesprächen mit Berlin ein ergänzendes Aufforderungsschreiben zukommen lassen.
Dennoch sei bei allen 4.606 Natura-2000-Gebieten, in sämtlichen Bundesländern und auf Bundesebene eine fortbestehende Praxis zu beobachten, dass „keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele“ festgelegt würden. Moniert wird, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen gemäß der
FFH-Richtlinie habe.
Die Kommission kritisiert zudem die Bundesregierung, weil diese es versäumt habe, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiteten.
Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Brüsseler Vorwürfe zu reagieren. Kommt die Bundesregierung der Aufforderung nicht binnen dieser Frist nach, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (
EuGH) verweisen.
Derweil kritisierte der Agrarsprecher der Fraktion der Grünen/EFA,
Martin Häusling, die Bundesregierung dafür, ständig mit dem Finger auf andere zu zeigen, wenn es um
Naturschutz gehe. Gleichzeitig würde Berlin aber die eigenen Hausaufgaben nicht erledigen.