(c) proplanta Verteidiger Axel Dohmann warf ihr am Dienstag vor, sie wolle die Ansichten der Staatsanwaltschaft zur Grundlage ihrer richterlichen Entscheidung machen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird der Prozess am 1. Juli fortgesetzt.
Ein anberaumter Verhandlungstermin am Amtsgericht Vechta sei nur deshalb verlegt worden, weil die Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig zu einem Beweisantrag der Verteidigung Stellung bezogen habe. «Eine solche Stellungnahme ist prozessual aber nicht erforderlich», sagte Dohmann. Zuvor hatte bereits Verteidiger Frank Roeser Befangenheitsanträge gegen die Richterin und die Staatsanwältin gestellt, die aber gelehnt worden waren.
In dem Verfahren sind zwei frühere Geschäftsführer eines Futtermittelherstellers aus dem niedersächsischen Damme angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, verseuchtes Futterfett genutzt zu haben, das eine Firma aus Schleswig-Holstein an Hersteller geliefert hatte. Die Manager sollen ihre Produkte noch als unbedenklich ausgewiesen haben, als sie schon von der Belastung wussten. (dpa/lni)
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