Brüssel - Landwirte müssen frühestens 2015 ökologische Vorrangflächen abstellen. Diese seit einiger Zeit erwartete Entwicklung ist jetzt offiziell.
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Die Europäische Kommission nahm vergangene Woche einen Entwurf für Übergangsbestimmungen im kommenden Jahr an. Weil die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik bis nächstes Jahr zwar beschlossen, aber von der nationalen Verwaltung noch nicht im Einzelnen umgesetzt sein dürfte, schlägt die Kommission vor, für 2014 das meiste beim Alten zu belassen.
Das Greening, wie auch immer es am Ende ausfällt, würde also noch nicht eingeführt. Maßgeblich für die Berechnung der Direktzahlungen wäre auch im nächsten Jahr noch die Cross Compliance. Allerdings dürfte für deutsche Landwirte insgesamt etwas weniger Geld zur Verfügung stehen, weil die von den EU-Staats- und Regierungschefs im Februar beschlossene Umverteilung zugunsten der schwächeren Mitgliedstaaten bereits einsetzen würde.
Insgesamt sieht die Kommission für Deutschland im Jahr 2014 Direktbeihilfen in Höhe von 5,178 Mrd. Euro vor, das sind 2,8 % weniger als im Vorjahr; für Frankreich verringert sich deren Summe um 3,4 % auf 7,586 Mrd. Euro. (AgE)
Entwicklung der nationalen Nettoobergrenzen für EU-Direktzahlungen 2013-2014