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01.12.2015 | 12:10 | Agrarsubventionen 

Direktzahlungen für 2015 stehen fest

Stuttgart - Nach Auswertung aller Förderanträge konnten nun die Prämienhöhen der Direktzahlungen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Antragsjahr 2015 für Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg ermittelt werden.

Basisprämie - Greeningprämie - Umverteilungsprämie - Junglandwirteprämie 2015
(c) proplanta
In den kommenden Tagen erfolgt die öffentliche amtliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Direktzahlungen

Die Greening-, Junglandwirte- und Umverteilungsprämien werden bundeseinheitlich, die Basisprämie regional – also je Bundesland – festgelegt. Für 2015 ergeben sich folgende Werte:

- Basisprämie Baden-Württemberg: 162,52 Euro je Hektar

- Greeningprämie: 87,34 Euro je Hektar

- Umverteilungsprämie:
   vom 1. bis zum 30. Hektar: 49,64 Euro je Hektar
   vom 31. bis zum 46. Hektar: 29,78 Euro je Hektar

- Junglandwirteprämie: 44,27 Euro je Hektar (für maximal 90 Hektar)

Das bedeutet Direktzahlungen von 299,50 Euro je Hektar für die ersten 30 Hektare, für Junglandwirte erhöht sich diese um die Junglandwirteprämie.

Die Werte der Zahlungsansprüche (ZA) für die Basisprämie sind derzeit je nach Bundesland noch unterschiedlich hoch. Im Jahr 2015 liegt der Wert in Baden-Württemberg bei 162,52 Euro je Hektar. In den Jahren 2017 und 2018 erfolgt dann die bundesweite schrittweise Angleichung der Basisprämie, ab dem Antragsjahr 2019 wird jährlich ein bundeseinheitlicher Wert festgesetzt.

In 2015 liegt die Höhe der Basisprämie in Baden-Württemberg zwar noch leicht unter dem Bundesdurchschnitt. „Wir haben bei den Verhandlungen zur Agrarpolitik durchgesetzt, dass die Prämienhöhen bundesweit angeglichen werden und dadurch die Zahlungen insgesamt gerechter werden.

Dass es uns gelungen ist, die in den letzten Förderperioden festgezurrte Benachteiligung der baden-württembergischen Bäuerinnen und Bauern aufzuheben, ist ein großer Erfolg“, sagte Ministerialdirektor Wolfgang Reimer anlässlich der diesjährigen Festlegung der Prämienhöhen. „Nach derzeitiger Schätzung wird durch die Angleichung die Basisprämie im Jahr 2019 bundeseinheitlich bei rund 175 Euro pro Hektar liegen.

Hinzurechnen können unsere Bäuerinnen und Bauern die sogenannte Umverteilungsprämie für die ersten 46 Hektare. Bei uns in Baden-Württemberg profitieren strukturbedingt über 80 Prozent der Betriebe von dieser bundesweiten Umverteilung“, erläuterte Reimer.

Durch die Verzögerungen der Verhandlungen zur GAP-Reform und aufgrund der späten Festlegung der rechtlichen und fachlichen Vorgaben auf europäischer Ebene waren in diesem Jahr sowohl die Landwirtinnen und Landwirte als auch die Verwaltung noch mehr als sonst gefordert. „Es ist mir ein sehr großes Anliegen, dass unsere Betriebe ihre Zahlungen möglichst frühzeitig erhalten.

Wir arbeiten deshalb intensiv daran, um den allergrößten Teil der Direktzahlungen noch bis Ende Dezember 2015 der Bundeskasse zur Auszahlung übergeben zu können. Die Bediensteten der Landratsämter bewältigen derzeit – wie auch bereits in den letzten Monaten – hochmotiviert und engagiert ein überdurchschnittliches Arbeitspensum. In den ersten Monaten 2016 sind dann in kurzen Abständen weitere Auszahlungstermine vorgesehen“, so Reimer abschließend.
Direktzahlungen 2015 - BundesländerBild vergrößern
Übersicht ZA-Werte und Prämiensätze für Direktzahlungen 2015
MLR-BW
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