Die jährlichen Zahlungen gliedern sich in die fünf Teilbereiche: Basisprämie,
Greeningprämie,
Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung. Sie werden je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gezahlt – unabhängig davon, welche Frucht auf dieser Fläche angebaut wird.
Als Kern der EU-Agrarförderung tragen sie zur Einkommens- und Risikoabsicherung bei. Witterungsextreme, wie die langanhaltende Trockenheit in den vergangenen beiden Jahren, könnten die
Betriebe schnell in wirtschaftliche Schieflage bringen. Dies hätte auch gravierende Folgen für die
Versorgung mit Nahrungsmitteln und den ländlichen Raum als Lebens- und Arbeitsort.
Mit dem System der Direktzahlungen wird der nachhaltige Kurs der Landwirtschaft belohnt. Für die Auszahlung wurden 890.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche nach den Bedingungen der europäischen und nationalen
Agrarpolitik bewirtschaftet. Dabei stellen die ökologischen Anforderungen die zentrale Komponente dar.
Ungefähr ein Drittel der Zahlungen (76,1 Millionen Euro) entfällt auf die Greeningprämie. Diese wird für „den Klima- und
Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden“ gezahlt, um die Kulturartenvielfalt und den Erhalt von
Dauergrünland in der Agrarlandschaft zu fördern.
Darüber hinaus haben Sachsens Landwirte auf rund 82.000 Hektar
Ackerland spezifische Leistungen für den Umwelt- und
Klimaschutz erbracht. Auf diesen ökologischen Vorrangflächen wurden beispielsweise Brache- oder Bienenweideflächen angelegt, Flächen mit Zwischenfrüchten oder Leguminosen, deren Wurzeln eine Symbiose mit Bakterien eingehen und dadurch Stickstoff binden, bebaut oder Baumreihen, Feldgehölze, Feuchtgebiete und Hecken als Landschaftselemente erhalten.
Mit der Junglandwirteprämie wird der
Generationenwechsel im ländlichen Raum Sachsens unterstützt. Auch in diesem Jahr gab es einen Zuwachs an Junglandwirten. Nachdem die Anzahl der Empfänger im vergangenen Jahr bereits um 27 Prozent angestiegen ist, kamen im Jahr 2019 noch einmal 11 Prozent hinzu. Diesen befristeten Zuschlag für bis zu 90 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche erhalten somit knapp 1.020
Junglandwirte, die einen
Betrieb übernommen oder neu gegründet haben.