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20.03.2015 | 08:23 | CSU Landesgruppe 
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Direktzahlungen: So viel Datenschutz wie möglich

Berlin - Im Internet soll ab Ende Mai öffentlich nachlesbar sein, wer in Deutschland EU-Agrarzahlungen erhält. Das sieht eine Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Gesetzes vor, die der Deutsche Bundestag am Donnerstag in erster Lesung berät.

Agrarzahlungen
Entscheidend ist, dass nur so viele Daten wie unbedingt nötig ins Netz gestellt werden. (c) proplanta
Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler: "Wir kommen mit dem Gesetz den von der EU zwingend vorgeschriebenen Veröffentlichungspflichten nach. Entscheidend ist, dass nur so viele Daten wie unbedingt nötig ins Netz gestellt werden. Leider haben wir uns mit unseren Bedenken gegen die Veröffentlichungspflicht nicht auf EU-Ebene durchsetzen können. Auch wenn das Gesetz so viel Schutz der Daten wie möglich vorsieht, werden wir die weitere Entwicklung kritisch begleiten. Sollte sich dabei zeigen, dass berechtigte Datenschutzinteressen der Landwirte verletzt werden, werden wir das nicht tatenlos hinnehmen, sondern auf europäischer Ebene Änderungen einfordern. Das hat unser Minister zugesagt."

Hintergrund:

Eine Neuregelung auf EU-Ebene zwingt Deutschland, bis Ende Mai die Offenlegung von Agrarzahlungen gesetzlich zu regeln. Ziel ist, die Verwendung der Gelder transparenter zu machen. Die neuen Bestimmungen, mit denen die EU einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Rechnung trägt, sehen u.a. vor, auch Namen natürlicher Personen zu veröffentlichen. Allein Begünstigte, die weniger als 1.250 Euro im Jahr erhalten, sollen anonymisiert veröffentlicht werden. Kritiker sehen Datenschutzinteressen der Landwirte verletzt und fürchten, dass diese öffentlich an den Pranger gestellt werden. Schon heute sehen sich deutsche Zahlungsempfänger im EU-Vergleich besonders stark Neiddebatten ausgesetzt. (CSU)
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Kommentare 
agricola pro agricolas schrieb am 20.03.2015 12:56 Uhrzustimmen(89) widersprechen(86)
Nachhilfestunde gefällig, hochverehrte Frau Mortler? - GG, Art. 3 (1): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Sind hier die Bauern vielleicht innerhalb unserer parlamentarischen Demokratie eine wenig rühmliche SONDERSPEZIES? Was unterscheidet die „natürliche Person“ mit dem Prämienanspruch unter 1.250,00 € von der „natürlichen Person“ mit einem Prämienanspruch ab 1.251,00 € aufwärts!? Im übrigen sei der doch deutliche Hinweis gestattet, dass in Sachen Veröffentlichung der Direktzahlungen kein höchstrichterlicher Spruch „IM NAMEN DES VOLKES“ gesprochen wurde. Das INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNGSRECHT des Bauernvolkes hat man zu Grabe getragen, die werden nun wieder an den Internet-Pranger gestellt, unter den fadenscheinigsten Gründen in hilfloser Argumentation, aus welcher Ecke auch immer. ..."Man wird nicht tatenlos hinnehmen, sollten die Datenschutzinteressen der Landwirte verletzt werden!?“ - Liebe Frau Mortler, „COPY & PASTE“, EDV-Seminare wären da für den jeweiligen Bedarf unserer gewählten Volksvertreter vielleicht dringlichst anzuraten...!
ock schrieb am 20.03.2015 11:25 Uhrzustimmen(82) widersprechen(44)
Ich weiß auch nicht wieviel ein Politker verdient, deshalb sollte das dann auch offengelegt werden.Als das letztemal die veröffentlich im Netz war ,wurde ich im Ort richtig beneidet.Und es gab heiße Debatten und der Pachtpreis wurde in die Höhe getrieben.Was wir alles für kosten haben das will keiner hören.
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