Der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Detlef Kurreck, machte dem Agrarressort und dessen Chef Dr. Till
Backhaus bei der Jahresauftakt-Pressekonferenz am Donnerstag (13.1.) in Köchelstorf diesbezüglich schwere Vorwürfe und kündigte Proteste an.
Auf Kritik stößt beim Verband insbesondere der Umgang des Ministeriums mit der Umsetzung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald, das die alte Düngelandesverordnung im November 2021 für ungültig erklärt und die Landesregierung zu einer Plausibilisierung der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zu nitratbelasteten - Roten - Gebieten des Messnetzes aufgefordert hatte.
Laut
Bauernverband verzichtet das Ministerium in seinem Entwurf einer Folgeverordnung jedoch auf eine solche Plausibilitätsprüfung und darüber hinaus auf eine Regionalisierung und nutzt stattdessen ein vereinfachtes Verfahren. Dies hat zur Folge, dass statt der bislang 13 % jetzt fast 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Mecklenburg-Vorpommern als Rote Gebiete ausgewiesen werden. „Das Maß an Ungerechtigkeit ist damit um ein Vielfaches größer geworden“, konstatierte Kurreck.
Er zeigte sich „zutiefst enttäuscht“. Der Berufsstand sei davon ausgegangen, dass das Ministerium das Urteil des Oberverwaltungsgerichts mit etwas mehr Demut und Achtung annehmen und dem Auftrag nachkommen würde, die
Verordnung nachzubessern. Die Anwendung der vereinfachten Gebietsausweisung ist für den Verbandspräsidenten „politische Willkür und führt zum absoluten Vertrauensverlust in politisches Handeln“. Dieser Vorwurf stieß bei Backhaus auf deutlichen Widerspruch.
Verursacher oft unklarKurreck forderte das Agrarressort bei der Auftaktkonferenz des Bauernverbandes auf, „zu einem fairen Dialog und fachlich begründeten Entscheidungen“ zurückzukehren. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, kündigte er an, dass der Verband auf allen politischen Ebenen um Unterstützung bitten und zugleich mit Aktionen auf der Straße für Aufmerksamkeit sorgen werde.
„Wir wollen das
Grundwasser schützen und brauchen dafür eine fachlich korrekte, verursacherbasierte Düngelandesverordnung“, betonte der Verbandspräsident. Mit dem neuen Entwurf werde genau dies verfehlt. Wie der
Landesbauernverband erläuterte, sind die Auswirkungen der vom Ministerium geplanten Änderungen enorm. Trete der neue Entwurf in Kraft, dürften Landwirte auf fast der Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes nur noch 20 % unter Bedarf düngen. Dann sei mit deutlichen
Ernteeinbußen zu rechnen, obwohl in vielen Fällen gar nicht klar sei, wer die erhöhten Nitratmesswerte tatsächlich verursacht habe.
Verschärfungen notwendigBackhaus bedauerte im Anschluss, dass der Bauernverband in einer Vielzahl seiner öffentlichen Statements nicht erwähnt habe, dass Gewässer auch in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesener Maßen mit
Nitrat belastet seien. „Dies ist eine Tatsache“, betonte der Minister. Es könne daher nicht so getan werden, als gebe es keinen Grund für die verschärften Maßnahmen.
Das
Landwirtschaftsministerium stellte zusätzlich klar, dass die unterschiedlichen Verfahren zur Ausweisung der Roten Gebiete zu jeder Zeit offen und transparent mit Vertretern des Bauernverbandes diskutiert worden seien. Einen fairen Dialog und fachlich begründete Entscheidungen habe es, anders als vom Bauernverband behauptet, also gegeben.
Folgen klar kommuniziertEigenen Angaben zufolge hat das Ministerium bei der Ausweisung der Roten Gebiete 2020 „im Sinne der Landwirte“ das einzig mögliche Verfahren für eine Regionalisierung gewählt. Mit der dadurch erfolgten Einstufung von 13 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „rot“ sei damals verhindert worden, was der Verband am neuen Verordnungsentwurf nun moniere.
Das Agrarressort erinnerte auch daran, dass es im Zuge des Erlasses der Düngelandesverordnung 2020 mehrfach auf die höhere Ausweisungsquote bei allen alternativen Verfahren hingewiesen habe. Dennoch sei gegen die bislang immer noch gültige Düngelandesverordnung von 2020 geklagt worden. Zur Wahrheit gehöre daher auch, dass das Gericht klar herausgearbeitet habe, welche Kulisse ohne eine gültige Landesverordnung gelte.
Demnach wären sogar entsprechend der Bundesverordnung rund 77 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche rot zu stellen, gab das Schweriner
Agrarministerium zu bedenken. Ihm zufolge ist nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts eine Regionalisierung nicht mehr möglich. Die Konsequenz werde sein, dass nun mit 46 % deutlich mehr Gebiete als nitratbelastet ausgewiesen werden müssten.