Konkret geht es um die Einbeziehung des Risikos
Dürre als weitere wetterbedingte Elementargefahr in die Anwendung des ermäßigten Versicherungssatzes von 0,03 Prozent - statt 19 Prozent – der Versicherungssumme. Diese Änderung wurde heute vom Finanzausschuss des Bundestages beschlossen.
Dazu Julia Klöckner: „Es freut mich, dass unser Vorschlag, Dürreversicherungen zur Unterstützung der
Bauernfamilien erheblich geringer zu besteuern, nun umgesetzt wird. Der ermäßigte Steuersatz ist der richtige Weg, um eigenverantwortlich vorzubeugen und in der Not unbürokratisch zu helfen. Die Versicherungswirtschaft kann bestehende Versicherungsangebote auf dieser Basis nun attraktiver gestalten.“
Die Vergünstigung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Somit profitieren davon auch Versicherungsnehmer, die bereits jetzt einen
Versicherungsschutz haben.