Einige Forderungen bedürfen jedoch der Präzisierung und Korrektur. „Futtermittel sind Teil der Lebensmittelkette und unterliegen dem gleichen Rechtsrahmen und vergleichbaren Anforderungen. Von diesem Grundsatz sollten wir uns leiten lassen“, so DVT-Geschäftsführer Bernhard Krüsken.
Der DVT sieht bei verschiedenen Punkten des Aktionsplans eine hohe Übereinstimmung mit dem eigenen 9-Punkte-Plan zur Verbesserung der Futtermittel-sicherheit. Der Aktionsplan kann jedoch nur gelingen und Wirkung entfalten, wenn seine konstruktiven Teile im europäischen Recht umgesetzt werden. Nationale Alleingänge sind im Kontext europäischer Märkte kontraproduktiv für Futtermittelsicherheit und Verbraucherschutz.
„Auch im Zusammenspiel zwischen Eigenkontrolle und amtlicher Überwachung lassen sich Informationsflüsse sicherlich noch verbessern, vor allem im Krisenmanagement und in der Abstimmung der Behörden und Bundesländer untereinander“, so Krüsken. „Wir sind auch bisher davon ausgegangen, dass die Eigenkontrolle unter den Augen der Behörden stattfindet und keinen geschlossenen privaten Bereich darstellt“. Insofern wendet sich der Verband gegen starre Vorgaben zum Schadstoffmonitoring, die nicht am tatsächlichen Risiko ausgerichtet sind. Dies muss auf Ebene der Eigenkontrolle geregelt werden. Auch die Forderung nach einer erweiterten Meldepflicht muss umsetzbar und sinnvoll sein. Die Verantwortung und Verantwortlichkeit des Inverkehrbringers ist klar geregelt und darf nicht eingeschränkt werden.
Unabhängig von einer gesetzlichen Vorgabe auf europäischer Ebene will der DVT folgende Punkte kurzfristig im Rahmen des QS-Systems umsetzen:
- klare Trennung der Produktionsströme von der Oleochemie,
- Anwendung des Prinzips der Freigabeuntersuchung für Risikorohstoffe,
- Ausrichtung der bestehenden Positivliste auf die Risikobewertung von Produkten und Herstellungsprozessen,
- Überarbeitung der Vorgaben für das Schadstoffmonitoring.
Der pauschalen Einschätzung, dass Futtermittelunternehmen per se „besonders risikoträchtig“ seien, widerspricht der DVT auf das Schärfste. „Es ist mehr als bedauerlich, dass man sich scheut, die gut sichtbare Problemquelle zu benennen und statt dessen mit undifferenzierten Schuldzuweisungen arbeitet“, so Bernhard Krüsken abschließend. „Auch die Politik muss hier verantwortlich vorgehen und die verschiedenen Vorstufen der Futtermittelkette differenzieren“.
Die von Frau Aigner geforderte Pflichtversicherung für Futtermittelhersteller ist nach Einschätzung des DVT nur dann sinnvoll, wenn alle Produzenten von Rohstoffen und damit alle Stufen der Futtermittelkette einbezogen werden. Die im DVT organisierten Mischfutterhersteller verfügen schon seit 2005 über eine Zusatzversicherung, die die unternehmensindividuelle Haftpflicht ergänzt und auf Großschäden zugeschnitten ist. Damit sieht der Verband für seine Mitglieder die Forderung nach ausreichender Haftpflichtdeckung als erfüllt an. (DVT)