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17.02.2021 | 01:03 | Herkunftsschutz 

Einfachere EU-Registrierung von Spezialitäten gefordert

Hamburg / Bremen - Die Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern fordert ein einheitliches, faires und effizientes Verfahren zur Registrierung herkunftsgeschützter Erzeugnisse auf EU-Ebene.

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Holsteiner Tilsiter, Mecklenburger Wein, Diepholzer Moorschnucke, Göttinger Stracke, Bremer Klaben - sie alle sind durch EU-Recht geografisch geschützte Produkte. Es gibt noch mehr im Norden. Aber die Registrierung ist zu kompliziert, kritisieren Verbände. (c) proplanta
«Vom Glückstädter Matjes bis zum Hamburger Kümmel - Produkte aus Norddeutschland werden in die ganze Welt exportiert und haben Wiedererkennungswert. Diesen gilt es zu schützen», sagte der Präses der Handelskammer Hamburg und Vorsitzender der IHK Nord, Norbert Aust.

Die europäische Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel steht vor einer Überarbeitung.

Für die Unternehmen sei der Weg bis zur Eintragung eines Namens als Qualitätserzeugnis bislang sehr beschwerlich, kritisierte Aust. «Hier müssen wir eine deutliche Vereinfachung im Registrierungsprozess vornehmen, damit Produkte schneller und leichter aufgenommen werden können.»

In Deutschland ist den Angaben zufolge das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die zuständige Antragsstelle. Die Aufgabe solle federführend auch beim DPMA bleiben, allerdings müsse die bestehende und teils unübersichtliche Informations- und Antragsstruktur in Deutschland deutlich gestrafft werden.

Vorbilder seien etwa erfolgreiche Modelle in Spanien, Italien oder Frankreich, wo den Antragstellern in zentralen Standorten teils fachkundige Berater zur Seite stünden. Die IHK Nord empfiehlt eine einheitliche Regelung für die Antragstellung und ein zweistufiges digitales Verfahren.
dpa
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